Inhaltsverzeichnis
Was gilt für das arbeitsgerichtliche Verfahren?
Dies gilt insbesondere für das Gericht, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat (§ 8), und das Gericht, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist (§ 9). Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie im Zivilprozess.
Ist der ausschließliche Gerichtsstand verdängt?
Denn der ausschließliche Gerichtsstand verdängt sowohl den allgemeinen als auch einen besonderen Gerichtsstand. Nennenswert sind in diesem Zusammenhang insbesondere: Der dingliche Gerichtsstand (§ 24 ff.) und der Gerichtsstand bei Streitigkeiten über Miet- und Pachträume.
Was ist die Zuständigkeit der allgemeinen Landesgerichte?
Zuständigkeit der allgemeinen Landesgerichte. Vor die Landesgerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche nicht den Bezirksgerichten zugewiesen sind. Das sind kraft Wertzuständigkeit alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 15.000,-, (z.B.
Kann ein langwieriger Gerichtsverfahren vermieden werden?
Ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren kann also vermieden werden. Dies empfiehlt sich, wenn die Forderung unstreitig ist, also der Schuldner vermutlich nichts gegen den Zahlungsanspruch einwenden wird. Ist der geltend gemachte Anspruch streitig, sind also Einwendungen des Schuldners zu erwarten,…
Welche Gerichtsstände gibt es in zivilrechtlichen Verfahren?
In zivilrechtlichen Verfahren gibt es häufig mehrere Gerichtsstände, zwischen denen der Kläger die Wahl hat (§ 35 ZPO ). Dabei wird zwischen dem allgemeinen Gerichtsstand und den besonderen Gerichtsständen unterschieden. Darüber hinaus gibt es noch den ausschließlichen Gerichtsstand, der gegenüber dem allgemeinen und den besonderen…
Wie ist der allgemeine Gerichtsstand bestimmt?
Darüber hinaus gibt es noch den ausschließlichen Gerichtsstand, der gegenüber dem allgemeinen und den besonderen Gerichtsständen Vorrang hat. Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13). Bei juristischen Personen ist dagegen der Sitz maßgeblich (§ 17).
Wie ist die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte geregelt?
Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ist in § 52 f. VwGO geregelt. Danach gilt im Wesentlichen folgendes: Bei Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen ( Immobilien) beziehen, ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Vermögen liegt.