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Wie werde die Arbeit der Ärzte vergütet?
Die Arbeit der Ärzte werde „fair und nach nachvollziehbaren Kriterien vergütet“, „auf branchenüblichem Niveau“. Noch kritischer als diese Studie sieht Bernd Mühlbauer AWBs zu Medikamenten, die nicht rezeptpflichtig sind, die Patienten also selbst zahlen müssen.
Was muss der Arzt im Schadensfall nachweisen?
Bei Nichterfüllung der Bedingungen muss der Arzt im Schadensfalle die Einhaltung der objektiv erforderlichen Sorgfalt nachweisen und den Patienten über die fehlende Zulassung sowie eine fehlende Alternative aufklären. Die Gefährdungshaftung geht vom pharmazeutischen Unternehmer auf den Arzt über.
Was muss die ärztliche Bestätigung enthalten?
Die Verschreibung muss ebenfalls die ärztliche Bestätigung enthalten, dass die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Fachinformation eingehalten werden, insbesondere, dass erforderlichenfalls ein Schwangerschaftspräventionsprogramm durchgeführt wird und der Patient vor Behandlungsbeginn angemessen informiert wurde.
Wie kann der Arzt Arzneimittel verordnen?
Grundsätzlich ist der Arzt auch zu seiner eigenen Sicherheit angehalten, Arzneimittel für diejenigen Indikationen in den empfohlenen Einzel- und Tagesdosen zu verordnen, wie sie beispielsweise in den zulassungsrelevanten Fachinformationen beziehungsweise in der Roten oder Gelben Liste angeführt sind.
Warum dürfen Ärzte nicht mit Rabattgutscheinen werben?
Ärzte dürfen auch nicht mit Rabattgutscheinen oder Lockangeboten werben. „Durch eine derartige Überbetonung des Preises wird von der Komplexität und den Risiken der Behandlung abgelenkt“, urteilt die Bundesärztekammer.
Wie dürfen Ärzte sachlich informiert werden?
Grundsätzlich dürfen Ärzte sachlich darüber informieren, welche Leistungen sie anbieten. Besondere Qualifikationen oder Schwerpunkte nennen geht in Ordnung. Fotos von Medizinern im Arztkittel sind inzwischen auf der Homepage erlaubt. Bilder von den Mitarbeitern und von modernen Praxisräumen wirken besonders einladend.
Wie dürfen Ärzte Vorsorgeuntersuchungen einladen?
Wenn Patienten das ausdrücklich genehmigt haben, dürfen Mediziner sie per E-Mail oder Telefon zu Vorsorgeuntersuchungen einladen. Innerhalb der Praxis dürfen Ärzte auch eigene Flyer, Broschüren und Visitenkarten auslegen oder Poster aufhängen.