Inhaltsverzeichnis
Wie lange müssen Angebote aufbewahrt werden?
Für u.a. diese Unterlagen gilt die 6-jährige Aufbewahrungsfrist: Angebote. Auftragsbestätigungen.
Wie lange muss eine Handelsbilanz aufbewahrt werden?
Jeder Kaufmann ist verpflichtet Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse mindestens 10 Jahre, die Handelsbriefe mindestens 6 Jahre lang aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 HGB@).
Wann kann eine Bilanz vernichtet werden?
Frage: Wann können Sie die gesamten Unterlagen zur Bilanz vernichten, damit Sie im Archiv wieder mehr Platz haben? 10 Jahre. Sollte das Finanzamt am 31. Dezember 2017 bei Ihnen unangemeldet anklopfen, müssen Sie die Unterlagen noch vorlegen können.
Was ist wichtig für die innere Haltung des Beraters?
Zusammengefasst ist es für die innere Haltung und Einstellung des Beraters wichtig, das er Authentisch, kongruent ist, sich seinem Klienten gegenüber wertschätzend verhält und ihn auf gleicher Augenhöhe sieht, sich zurücknimmt und seinem Gegenüber Raum und Zeit gibt, zuhört, den Klienten ausreden lässt, nachfragt und auch Feedback gibt.
Wie können sie die Herausgabe ihrer Aufzeichnungen verlangen?
Denken Sie an Ihren Herausgabeanspruch. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Herausgabe der Aufzeichnungen beziehungsweise einer Kopie zu verlangen, die im Rahmen Ihrer Kundenbeziehung angefertigt wurden – und zwar nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch E-Mail -Verkehr und Chat-Protokolle. Das kann etwa sinnvoll sein]
Was ist die Dokumentation für Coaching und psychologische Beratung?
Die Dokumentation für Coaching und die psychologische Beratung lässt sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Beginnen wir mit der Dokumentation der ersten Begegnung und der Auftragsklärung. Es ist hilfreich sich schon vor dem ersten Coaching einen kurzen Überblick über die Situation des Klienten zu verschaffen.
Wie lange müssen Buchungsbelege aufbewahrt werden müssen?
Während etwa Buchungsbelege und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, gilt dies für empfangene Handelsbriefe und Duplikate von versendeten Geschäftsbriefen nur für sechs Jahre.