Inhaltsverzeichnis
Wie lange beträgt die Bezugsdauer für die Arbeitslosenunterstützung?
Die Bezugsdauer beträgt entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft drei bis fünf Monate. Ist der Anspruch auf die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung ausgeschöpft, sind neuerlich 12 Monats-Vollbeiträge zu leisten, um wieder einen Anspruch zu haben.
Was ist eine Arbeitslosenunterstützung?
Arbeitslosenunterstützung. Eine Arbeitslosenunterstützung der Gewerkschaft erhalten Mitglieder, die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz arbeitslos gemeldet sind und in Österreich eine Arbeitslosenunterstützung beziehen.
Wie lange dauert die Bezugsdauer für Arbeitslose?
Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese höchste Bezugsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.
Wie lange können sie Arbeitslosengeld beziehen?
Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Weiteres Beispiel: Waren Sie für den Mindestzeitraum von 12 Monaten versicherungspflichtig, können Sie bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Welche Arbeitslosenunterstützung erhalten Mitglieder der Gewerkschaft?
Eine Arbeitslosenunterstützung der Gewerkschaft erhalten Mitglieder, die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz arbeitslos gemeldet sind und in Österreich eine Arbeitslosenunterstützung beziehen. WER IST ANSPRUCHSBERECHTIGT?
Wie viele Monats-vollbeiträge hat eine gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung?
Nachweis von mindestens 24 Monatsvollbeiträgen (bei Lehrlingen und jugendlichen Arbeitnehmern mindestens 12 Monats-Vollbeiträge) Die Höhe der gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monats-Vollbeiträge. Die Bezugsdauer beträgt entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft drei bis fünf Monate.