Wie klage ich jemanden an?

Wie klage ich jemanden an?

Sie können die Klage sowohl mündlich als auch schriftlich beim zuständigen Gericht einreichen. Möchten Sie eine Klage beim Amtsgericht erheben, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Formulierung und Einreichung der Klageschrift beauftragen.

Wie begründet man eine Klage?

Die Klage muss schriftlich eingelegt werden. Hier genügt auch ein Fax mit Unterschrift, eine E-Mail reicht aber nicht. Es ist auch möglich, zum Gericht zu gehen und dort zu Protokoll zu erklären, dass man klagen möchte. Für den Prozess vor dem Sozialgericht werden keine Gerichtskosten erhoben.

Was steht in einer Klageschrift?

Die Klageschrift ist ein Schriftsatz (= Schreiben an das Gericht), deren Inhalt sich nach § 253 ZPO richtet (lesen!). Sie beginnt mit dem Briefkopf des Klägervertreters, der den Namen und die Anschrift des Klägers (bzw. falls dieser anwaltlich vertreten ist: seines Anwalts) enthält.

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Wie kann ich eine Klage erheben?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Unrecht widerfahren ist, können Sie Klage erheben. Das Gericht prüft daraufhin den Sachverhalt. Kommt kein Vergleich zustande, durch den Sie sich mit dem Beklagten auf eine Lösung einigen, entscheidet das Gericht schließlich durch ein Urteil. Nur kann so ein Gerichtsverfahren ziemlich lange dauern.

Kann der Kläger die Klage zurückziehen?

Erklären Sie schriftlich, dass Sie die Klage zurückziehen, gibt es aber eine Besonderheit: Der Kläger muss der Klagerücknahme innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Schriftsatzes widersprechen.

Wie können sie die Klage bei jedem Gericht einreichen?

Im Grunde können Sie die Klage bei jedem Gericht einreichen. Ist das Gericht nicht zuständig, leitet es Ihre Klage an das zuständige Gericht weiter. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, ob Sie die Klage an das richtige Gericht geschickt haben. Am besten und schnellsten ist es, wenn Sie die Klage an das für Sie zuständige Gericht schicken.

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Ist die Rücknahme der Klage zulässig?

Zulässig ist die Rücknahme der Klage ab dem Moment, an dem Sie die Klageschrift bei Gericht einreichen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechtshängigkeit beendet ist. Ob Ihre Klage zulässig war oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Und es ist auch egal, ob dem Beklagten die Klage schon zugestellt wurde oder ob nicht. Das war nicht immer so.