Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kann das Insolvenzverfahren beendet werden?
- 2 Ist Erben vor dem Insolvenzverfahren zu unterscheiden?
- 3 Wie informieren Insolvenzverwalter über laufende Insolvenzverfahren?
- 4 Wann wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen?
- 5 Was ist die Feststellung der Forderungen im Insolvenzverfahren?
- 6 Welche Maßnahmen hat das Insolvenzgericht zu treffen?
- 7 Welche Rechtswirkung hat die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
- 8 Wie wird der Ablauf der Privatinsolvenz begonnen?
- 9 Wie endet die Verwertung der Insolvenzmasse?
Wie kann das Insolvenzverfahren beendet werden?
Ist die Verwertung des Vermögens abgeschlossen, kann das Insolvenzverfahren aufgehoben, das heißt beendet werden. Privatinsolvenzverfahren: nervenaufreibend, am Ende aber meist lohnend. Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern.
Ist Erben vor dem Insolvenzverfahren zu unterscheiden?
Wenn Sie etwas erben, sind zwei Fälle zu unterscheiden: Erben Sie vor dem Insolvenzverfahren, wird das Erbe zu Ihrem eigenen Vermögen über das Sie nach Ihrem Belieben verfügen dürfen. Sollten Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erben, müssen Sie die Hälfte abgeben (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
Welche Voraussetzungen gibt es für die Eröffnung der Insolvenzmasse?
In dieser Phase prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen der Eröffnung gegeben sind, beispielsweise das Vorliegen eines Insolvenzgrundes. Zudem muss eine ausreichend große Insolvenzmasse bestehen, damit zumindest die Verfahrenskosten gedeckt bzw. gestundet werden können.
Was ist Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher?
Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern. Erst wenn dieser Versuch der Schuldenbereinigung keinen Erfolg hatte und darüber eine entsprechende Bescheinigung nach § 305 InsO vorliegt, kann der Schuldner die Eröffnung beantragen.
Wie informieren Insolvenzverwalter über laufende Insolvenzverfahren?
Unabhängig davon informieren Insolvenzverwalter teilweise auf einer eigenen Webseite über laufende Insolvenzverfahren, indem sie die Verwalterberichte dort einstellen und den Gläubigern des Schuldners zugänglich machen. Sie benötigen dazu ein Passwort, das Ihnen als Gläubiger durch den Insolvenzverwalter mitgeteilt wird.
Wann wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen?
Beantragt ein Gläubiger oder der Schuldner selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wird das Verfahren nur eingeleitet, wenn ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, die zumindest die Kosten des Verfahrens abdecken. Sind keine verwertbaren Werte vorhanden, wird die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgewiesen.
Was sind Insolvenzforderungen und Fristen?
Insolvenzforderungen, Fristen und Prüfungsablauf. Insolvenzforderungen sind diejenigen Vermögensansprüche gegen den Insolvenzschuldner, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Diese Forderungen können grundsätzlich nur noch durch Anmeldung zur Insolvenztabelle verfolgt werden.
Wie kann ich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen?
Grundsätzlich kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners stellen. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger glaubhaft macht. Ein rechtliches Interesse fehlt insbesondere dann, wenn der Insolvenzantrag nur dazu dient, um Druck auf den Schuldner auszuüben.
Was ist die Feststellung der Forderungen im Insolvenzverfahren?
Feststellung der Forderungen und Verteilung des Vermögens. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, fordert das Gericht die Gläubiger auf, ihre jeweilige Forderung anzumelden. Im Insolvenzverfahren werden auch nur jene Forderungen berücksichtigt, die in der Forderungs- bzw. Insolvenztabelle auftauchen.
Welche Maßnahmen hat das Insolvenzgericht zu treffen?
Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sind in §22 der Insolvenzordnung folgendermaßen geregelt:
Warum ist eine Insolvenzeröffnung unzulässig?
Insolvenzeröffnung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit. Eine gleichwohl gegen den Schuldner erhobene Klage ist unzulässig, weil ihm die passive Prozessführungsbefugnis und dem Gläubiger, der seine Forderung nur noch durch Anmeldung im Insolvenzverfahren realisieren kann ( § 87 InsO ), das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
Welche Rechtswirkung hat der Schuldner nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Rechtswirkungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner ist über sein Vermögen wieder frei verfügungsberechtigt. Er wird nur insoweit von seinen Verbindlichkeiten befreit, als die Quote an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt wurde. Die Restschuld bleibt 30 Jahre lang aufrecht.
Welche Rechtswirkung hat die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Rechtswirkungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner ist über sein Vermögen in der Regel wieder frei verfügungsberechtigt. Er wird nur insoweit von seinen Verbindlichkeiten befreit, als die Quote an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt wurde.
Wie wird der Ablauf der Privatinsolvenz begonnen?
Auch im Ablauf der Privatinsolvenz wird mit der Benachrichtigung der Gläubiger und der Erhebung ihrer Forderungen begonnen. Während des gerichtlichen Teils der Privatinsolvenz pfändet der Insolvenzverwalter den pfändbaren Anteil des Vermögens des Schuldners.
Was bedeutet das Insolvenzverfahren für den Schuldner?
Der Abschluss beim Insolvenzverfahren besteht im besten Fall in der Restschuldbefreiung. Dafür muss der Schuldner sich jedoch an einige Bedingungen halten, denn das laufende Insolvenzverfahren hält durchaus Beschränkungen für den Schuldner bereit. Was bedeutet das Insolvenzverfahren für den Schuldner?
Wie geschieht ein Einstellungsbeschluss im Insolvenzverfahren?
In diesem Fall ergeht ein Einstellungsbeschluss. Zum einen geschieht dies laut § 207 InsO, wenn eine Massearmut vorliegt. Das bedeutet, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Des Weiteren wird das Insolvenzverfahren nicht regulär aufgehoben, wenn eine Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Wie endet die Verwertung der Insolvenzmasse?
Sie endet damit, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wird – die Verwertung der Insolvenzmasse gilt also als beendet. Es ergeht ein entsprechender Aufhebungsbeschluss im Insolvenzverfahren.