Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?

Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?

„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Daneben kann die Patientenakte auch persönliche Notizen des Arztes über den Patienten enthalten.

Wie kann ich Patientenakte aufbewahren?

Sie schafft aber auch mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten: Denn sie dürfen ihre Patientenakte jederzeit einsehen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Patientenakte entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument führen. Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Was muss im Krankenhaus und der Arztpraxis geleistet werden?

Dem Datenschutz muss im Krankenhaus und der Arztpraxis also in besonderer Weise Folge geleistet werden. Unbefugte und unberechtigte Personen dürfen die Patientendaten nicht einsehen können. Eine digitale Patientenakte bedarf dabei anderer Schutzmechansimen als Ausdrucke.

Wie dokumentiert der Arzt die Beschwerden des Patienten?

„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW.

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Was ist beim Patientendatenschutz zu berücksichtigen?

Zu berücksichtigen ist beim Patientendatenschutz jedoch in jedem Fall auch das Recht auf Löschung, Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten, das jedem Betroffenen eingeräumt wird. Die Löschung hat etwa dann zu erfolgen, wenn die Patientendaten unzulässigerweise erhoben wurden, weil etwa keine Zweckbindung zu erkennen ist.

Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für die Patientenakte?

Für die hinterlegten Patientendaten in der Patientenakte ist eine Aufbewahrungsfrist zu beachten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und einzelnen Verwaltungsgesetzen ergibt. Diese liegt bei fünf bis zehn Jahren, für einzelne Belege bei sechs Jahren.

Wie kann die Krankenkasse den MDK beauftragen?

„In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, den Gesundheitszustand des Patienten zu recherchieren“ und dazu in die Krankenakte schauen, sagt die Expertin der Verbraucherzentrale NRW.