Werden die Krankheitstage in der Probezeit bezahlt?

Werden die Krankheitstage in der Probezeit bezahlt?

Werden Sie also vor Antritt der Probezeit oder während den ersten vier Wochen krank, muss Ihr Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Aber keine Sorge, das bedeutet nicht, dass Sie kein Geld bekommen. In einem solchen Fall springt nämlich die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld.

Wie lange muss ich gearbeitet haben um Lohnfortzahlung zu bekommen?

So haben etwa Arbeitnehmer erst einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie mindestens vier Wochen lang ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt waren. Wer eine Stelle gerade erst angetreten hat und krank ausfällt, bekommt aber in der Regel von der Krankenkasse Krankengeld.

Was sollten sie beachten während der Probezeit?

Krankengeld in der Probezeit – das sollten Sie beachten. Sie sind während der Probezeit krank geworden? Dann erhalten Sie entweder vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung oder von der Krankenkasse Krankengeld. Dies ist davon abhängig, wann Sie erkrankt sind. Krankengeld wird bei längerer Krankheit gezahlt.

Ist eine Verlängerung der Probezeit für krankheitsbedingte Ausfall möglich?

Auch eine Verlängerung der Probezeit um die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls ist nicht üblich, es sei denn sie wurde konkret im Arbeitsvertrag vereinbart. Viele Betroffene fragen sich zudem, ob sie im Krankheits- oder sogar Kündigungsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung beziehungsweise Krankengeld haben.

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Sind sie während der Probezeit krank geworden?

Sie sind während der Probezeit krank geworden? Dann erhalten Sie entweder vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung oder von der Krankenkasse Krankengeld. Dies ist davon abhängig, wann Sie erkrankt sind.

Ist die befristete Probezeit nicht möglich?

Während der befristeten Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Oft wird gesagt, der Arbeitgeber dürfe während der Probezeit ohne Gründe kündigen. Das ist nur teilweise richtig. Richtig ist, dass erst nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz gilt.