Was versteht man unter einem Kostenvoranschlag?

Was versteht man unter einem Kostenvoranschlag?

Unter einem Kostenvoranschlag versteht man die Berechnung der mutmaßlichen Kosten eines Werkes. Je nach dem, an wen sich der Kostenvoranschlag richtet, können sich hinsichtlich Kostenüberschreitung und Entgeltlichkeit andere Rechtsfolgen ergeben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot?

Der Kostenvoranschlag ist hinsichtlich seiner Bindungswirkung von einem Angebot zu unterscheiden. Bei einem Angebot, das der Kunde annimmt, ist der genannte Preis für die beschriebene Leistung verbindlich vereinbart. Bei einem Kostenvoranschlag kann der Unternehmer die veranschlagte Summe überschreiten.

Wann ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Gegenüber Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag stets verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Ist also mit dem Verbraucher im Hinblick auf den Kostenvoranschlag nichts Besonderes vereinbart, so ist der Unternehmer an den im Kostenvoranschlag genannten Preis in jedem Fall gebunden.

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Wie detailliert muss ein Kostenvoranschlag sein?

Allgemein sollten in einem Kostenvoranschlag die folgenden Punkte stehen: Die Art und der Umfang der Arbeiten, wie viel Zeit dafür voraussichtlich benötigt wird und was das Ganze kosten soll. Dabei bietet sich eine Auflistung nach Arbeitskosten sowie einer möglichst detaillierten Aufschlüsselung der Materialkosten an.

Ist man an einen Kostenvoranschlag gebunden?

An den verbindlichen Kostenvoranschlag ist der Werkunternehmer gebunden. Dieser kommt in der Praxis kaum vor. Beim unverbindlichen will sich der Unternehmer NICHT genau binden und nur die ungefähren Kosten angeben. Vermerk: „Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich.“

Wann muss ein Kostenvoranschlag gemacht werden?

Gut zu wissen: Handelt es sich jedoch um einen Bagatellschaden, also unter ca. 750 Euro, ist der Kostenvoranschlag die richtige Wahl, da es wirtschaftlich nicht angemessen ist, bei einem recht geringen Schaden ein teures Gutachten in Auftrag zu geben. Wichtig ist, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt.