Inhaltsverzeichnis
Was sind die gesetzlichen Grundlagen einer Waffe?
Zunächst zur Einleitung die gesetzlichen Grundlagen: Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt – so definiert das Waffengesetz selbst in Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4 den Begriff des Führens.
Wie darf eine Waffe befördert werden?
§ 12 Abs. 3 Ziffer 2 WaffG: Eine Waffe darf nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
Welche Gegenstände können als Waffe verwendet werden?
Viele Gegenstände können als Waffe verwendet werden, wurden aber zu einem anderen Zweck hergestellt. Beispielsweise ist ein Skalpell in der Regel für die medizinische Anwendung, ein Fahrzeug primär für Transport und Fortbewegung und ein Baseballschläger als Spielgerät konzipiert.
Wie lange begeht eine Waffe eine Freiheitsstrafe?
Denn: wer eine Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis führt, begeht eine Straftat, für die § 52 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre androht (bei halbautomatischen Kurzwaffen liegt der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren).
https://www.youtube.com/watch?v=gPZw4iZckvw
Ist das Führen von Hiebwaffen grundsätzlich verboten?
Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen (Messer, die als Waffe gelten, Dolche, Säbel, Schwerter usw.) ist seit dem 1.4.2008 durch § 42a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3WaffG ebenfalls grundsätzlich verboten, wenn kein „berechtigtes Interesse vorliegt“.
Ist eine Waffe schussbereit?
Als schussbereit gilt eine Waffe nach dem Gesetz dann, wenn sie „geladen ist“, egal ob fertiggeladen oder teilgeladen (unterladen). Bei beiden Anforderungen ist es erforderlich, einfach das nötige Fingerspitzengefühl zu gebrauchen und nicht immer jede letzte Möglichkeit des gerade noch legalen Transports ausnutzen zu wollen.