Was sagt das gemeinsame Sorgerecht aus?

Was sagt das gemeinsame Sorgerecht aus?

Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf. Die gemeinsame Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass vor jedem Ortswechsel des Kindes eine Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten eingeholt werden muss.

Wann wird das gemeinsame Sorgerecht abgelehnt?

Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht kann (nur) abgewiesen werden, wenn mit erheblicher Gewissheit festgestellt wird, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde.

Wann besteht gemeinsames Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht wird manchmal auch „geteiltes“ Sorgerecht genannt. In der Regel nimmt das deutsche Recht an, dass derjenige der Vater des Kindes ist, der mit der Mutter verheiratet ist. Dann haben beide automatisch ein gemeinsames Sorgerecht.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder oder das Kind?

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Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder oder das Kind ist die Regel. Solange die Ehe funktionierend besteht, haben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder. Das elterliche Sorgerecht gliedert sich auf in die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind.

Was umfasst das elterliche Sorgerecht?

Das Sorgerecht umfasst in grossen Teilen die elterliche Sorge. Und da die elterliche Sorge – wie es das Wort “gemeinsames Sorgerecht” erahnen lässt – aufgeteilt ist, haben beide gewisse Pflichten und Rechte – gegenüber dem Kind und gegeneinander.

Wie steht es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge zu?

Ein gemeinsames Sorgerecht steht den Eltern normalerweise zu. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die gemeinsame elterliche Sorge in § 1626 geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).

Was sind die Gesetzesregelungen zum Sorgerecht?

Gesetzesregelungen zum Sorgerecht. Als Personensorge definiert das Gesetz die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (§ 1631 BGB). Beide Elternteile haben dieses Recht in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.

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