Was passiert wenn keine Krankmeldung vorliegt?

Was passiert wenn keine Krankmeldung vorliegt?

Die Krankmeldung bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht kündigen, nur weil er auch noch woanders arbeitet. Ein Arbeitnehmer kann daher grundsätzlich in seiner Freizeit einem Nebenjob nachgehen.

Wie lange kann man ohne Attest krank sein?

Bis zu drei Kalendertage dürfen Angestellte ohne ärztlichen Beistand das Bett hüten. Spätestens am vierten Krankheitstag jedoch muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Wer an einem Montag erkrankt, muss den gelben Schein also am Donnerstag abgeben.

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Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit mitteilen?

Der Arbeitnehmer kann – soweit dies unternehmensintern nicht anders geregelt ist – die Mitteilung telefonisch, per SMS oder per E-Mail anzeigen. Nicht mehr unverzüglich dürfte hingegen aufgrund der Zustellzeiten die Anzeige per normalem Brief sein. Der Mitarbeiter muss auch mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.

Was ist eine Mitteilungspflicht?

Aufgrund seiner Treuepflicht müssen Mitarbeiter deshalb die Art und die mögliche Ursache einer gefährlichen Erkrankung mitteilen. Das Verschweigen kann sonst eine Abmahnung oder gar die Kündigung rechtfertigen. Eine Mitteilungspflicht ergibt sich zudem aus § 15 Arbeitsschutzgesetz:

Was ist eine Mitteilungspflicht im Arbeitsschutzgesetz?

Das Verschweigen kann sonst eine Abmahnung oder gar die Kündigung rechtfertigen. Eine Mitteilungspflicht ergibt sich zudem aus § 15 Arbeitsschutzgesetz: Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?

Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.

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