Was ist Voraussetzung fur einen Freiwilligendienst?

Was ist Voraussetzung für einen Freiwilligendienst?

Voraussetzung für den Beginn eines Freiwilligendienstes ist die Erfüllung der allgemeinen Vollzeit-Schulpflicht. Das bedeutet, du hast mindestens für neun Jahre die Schule besucht. Darum gibt es im FSJ auch kein festgelegtes Mindestalter. Das Freiwillige Soziale Jahr kannst du bis zu einem Alter von 26 Jahren leisten.

Wie erhalten Freiwilligen die Abschlussbescheinigung?

Die Bescheinigung erhalten alle Freiwilligen zu Beginn des FSJ. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden und sonstigen Stellen. Die Abschluss-Bescheinigung ist im arbeitsrechtlichen Sinn ein sogenanntes einfaches Zeugnis. Sie ist dort von Bedeutung, wo z.B. das FSJ als Praktikum anerkannt wird. Erfahre hier mehr zur FSJ-Bescheinigung.

Wie steht dir der Freiwilligendienst zur Seite?

Im Freiwilligendienst gibt es für dich jederzeit eine Begleitung. Für den fachlichen Bereich steht dir in deiner Einsatzstelle eine Anleitungsperson zur Seite. Die individuelle pädagogische Betreuung übernimmt der Träger: Bei Fragen rund um deinen Dienst wendest du dich darum an deine*n Bildungsreferent*in.

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Was ist ein Praktikant für die Polizei?

Als Praktikant lernen Sie die typischen Aufgaben der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei und der Verwaltung kennen. Sie erleben hautnah mit, wie Polizeibeamte arbeiten und welche Herausforderungen der Polizeialltag mit sich bringt. Damit Sie sich einen echten Eindruck verschaffen können, hält die Polizeidirektion ereignisreiche Tage für Sie bereit.

Warum sollte man gute Fragen stellen?

Gute Fragen stellen ist eine Kunst. Denn es gibt keine allgemein guten Fragen. Die gleiche Frage kann in verschiedenen Situationen gut oder schlecht sein. Und anstatt nur auf den Inhalt zu achten, sollte man auch den Kontext und die Ausführung betrachten.

Was ist das Mindestalter für einen Freiwilligendienst?

Darum gibt es im FSJ auch kein festgelegtes Mindestalter. Das Freiwillige Soziale Jahr kannst du bis zu einem Alter von 26 Jahren leisten. Im Bundesfreiwilligendienst ist hingegen kein Höchstalter festgelegt. Für alle Erwachsenen ab 27 Jahren gibt es daher zusätzlich den Bundesfreiwilligendienst 27+ (BFD 27+).

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