Was ist ein Haftungsanspruch?

Was ist ein Haftungsanspruch?

Haftungsfolgen: a) Der Haftungsanspruch ist ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO), er entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Haftung knüpft (§ 38 AO). Der Haftungsschuldner ist Gesamtschuldner (§ 44 I AO).

Welche Arten der zivilrechtlichen Haftung gibt es?

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich sechs Arten der Haftung: Haftung nach dem Zivilrecht: Im Speziellen vertragliche, deliktische, Personen- und Vermögenshaftung. Die Rechtsgrundlage ist dabei das BGB.

Ist der Haftungsausschluss zulässig?

Haftungsausschluss ist zulässig, soweit Vertragsfreiheit reicht. Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden, wohl aber für Fahrlässigkeit und für das (auch vorsätzliche) Verhalten der Erfüllungsgehilfen (§§ 276, 278 BGB). Mitunter stillschweigender Haftungsausschluss beim Handeln auf eigene Gefahr.

Ist ein Haftungsausschluss unwirksam?

Unwirksam ist in AGB jedoch ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Haftung bei grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Verwenders oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Entsprechendes auch bei Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.

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Welche Arten der Haftung gibt es für eigene Verschulden?

Arten der Haftung 1 Haftung für eigenes Verschulden (Regelfall) 2 Haftung für fremdes Verschulden Verrichtungsgehilfen Erfüllungsgehilfen Mittäter und Teilnehmer 3 Verschuldensarten Vorsatz Fahrlässigkeit 4 Verschuldensunabhängige Haftung Störerhaftung Gefährderhaftung

Wie ist die Haftung nach § 826 BGB anwendbar?

Dann erstreckt sich die Haftung meist auch nicht auf Schäden am Eigentum oder Körperverletzungen, sondern auch auf reine Vermögensschäden. Normen wie § 826 BGB sind dann anwendbar. Vorsatz ist aber schwer nachzuweisen. Nach § 823 I BGB wird auch für Fahrlässigkeit gehaftet.