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Was ist der Verkauf von gestohlenen Gegenständen?
AW: Verkauf von gestohlenen Gegenständen. I. Zivilrechtlich ist es bei gestohlenen Sachen sogar so, dass der Käufer kein Eigentum an diesen Sachen erwerben kann: § 935 BGB – Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen. (1) Der Erwerb des Eigentums
Ist der Ankauf gestohlener Ware strafbar?
Zwar kann der Ankauf gestohlener Ware als Hehlerei gemäß § 259 StGB strafbar sein, jedoch haben Sie ja schon gar nicht gewusst oder geahnt, dass es sich um eine rechtswidrige erlangte Ware handelt, so dass es am Vorsatz fehlt. Außerdem ist keine Bereicherungsabsicht ersichtlich.
Wer ist Eigentümer eines gestohlenen Gegenstands?
Michael Friedmann: Eigentümer eines gestohlenen Gegenstands ist und bleibt der ursprüngliche Eigentümer, dem die Sache gestohlen wurde. Es gibt keinen sogenannten gutgläubigen Erwerb von geklauten Gegenständen. Muss die Verkaufsplattform, etwa Rebuy, den Kunden entschädigen, wenn die Polizei den Kauf beschlagnahmt?
Was ist die strafrechtlichen Auswirkungen von gestohlenen Sachen?
Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit stellt sich die Frage nach den zivilrechtlichen Auswirkungen. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass man an gestohlenen Sachen nicht wirksam Eigentum erlangen kann. Eigentümer bleibt in der Regel immer die Person, welcher die Ware gestohlen wurde.
Wie kann der Käufer den Kaufpreis erstatten?
Den Kaufpreis muss der Eigentümer dem geprellten Käufer selbstverständlich nicht erstatten. Hier hat der Käufer jedoch einen Anspruch darauf, dass ihm der Verkäufer, welche ihm die gestohlnen Waren verkauft hat, den Kaufpreis zurückerstattet.
Ist die Abmahnung „Preis auf Anfrage“ nicht erlaubt?
Achtung Abmahnung: „Preis auf Anfrage“ in Online-Shops nicht erlaubt Einige Möbelhäuser im Internet bieten für Kunden die individuelle Zusammenstellung der Möbel an. Doch ist es den Händlern erlaubt, hierfür nur einen „Preis auf Weiterlesen…
Wie reagiert die Polizei bei gestohlenen Waren?
Bei gestohlenen Waren trete normalerweise die Polizei an das Unternehmen heran, so die Rebuy-Pressesprecherin. „Dann sorgen wir selbstverständlich dafür, dass für unsere Kunden kein finanzieller Nachteil entsteht.“ Im Fall von Michael S. hat die Polizei das nicht gemacht.