Was ist das Verbot der irrefuhrenden Werbung?

Was ist das Verbot der irreführenden Werbung?

Neben dem angesprochenen Verkehr und Verbraucher werden durch das Verbot der irreführenden Werbung auch noch die Mitbewerber geschützt. Außerdem wird der faire Wettbewerb als Ganzes geschützt. Eine Handlung ist hierbei irreführend, wenn sie unwahre Angaben über verschiedene Produktmerkmale enthält.

Kann man den Verbraucher nicht in die Irre führen?

Dass man den Verbraucher nicht in die Irre führen soll, ist im Wettbewerbsrecht durch verschiedene Vorschriften abgesichert: Als schärfstes Schwert findet sich in § 16 Abs. 1 UWG ein strafrechtliches Verbot von bestimmter irreführender Werbung.

Warum sollte man Werbung nicht eingehen?

Wer dieses Risiko nicht eingehen will, sollte bei seinen Werbeversprechen die folgenden Fehler vermeiden: Werbung lebt von Glücksversprechen: Sie suggeriert Verbrauchern, das beworbene Angebot löse ihre Probleme oder mache ihr Leben einfacher, schöner, besser.

LESEN SIE AUCH:   Was passiert wenn die Eierstockzyste geplatzt?

Was sind die Versprechungen aus Verbraucherschutzgründen?

Doch diesen Versprechungen hat der Gesetzgeber aus Verbraucherschutzgründen Grenzen gesetzt, wie Simon Fischer erklärt: „Tatsachenbehauptungen müssen stimmen. Wenn Sie versprechen: ’12 Monate haltbar‘, muss Ihr Produkt nachweislich zwölf Monate haltbar sein. Sie dürfen keine Eigenschaft zusichern, die Ihr Produkt nicht hat.“

Was ist das Verbot der Irreführung?

Das Verbot der Irreführung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Es besagt im Wesentlichen, dass ein Unternehmer einen Verbraucher nicht in die Irre führen und den Verbraucher so zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen soll .

Kann eine geschäftliche Handlung irreführend sein?

Ebenfalls wahr sein müssen die Angaben über Rechte des Verbrauchers, insbesondere Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte. Weiterhin kann eine geschäftliche Handlung dann irreführend sein, wenn eine Verwechslungsgefahr mit anderen Waren oder Dienstleistungen oder der Marke eines anderen Mitbewerbers besteht.

Ist eine Werbeaussage irreführend?

Irreführend ist eine Werbeaussage bereits dann, wenn sie auch nur von einem kleinen, nicht ganz unbeachtlichen Teil der Angesprochenen missverstanden werden kann. Maßgebend ist also nicht das Verständnis des werbenden Unternehmers, sondern der jeweilige Eindruck, den die Werbung beim Publikum erweckt.

LESEN SIE AUCH:   Kann HWS Schluckbeschwerden auslosen?