Wann muss Arbeitgeber über Renteneintritt informiert werden?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.
Kann man kurz vor der Rente gekündigt werden?
Wie sind ältere Arbeitnehmer vor Kündigungen geschützt? Zwar gilt für ältere Arbeitnehmer kein besonderer Kündigungsschutz, dennoch genießen sie allgemeinen Kündigungsschutz. Daher dürfen ältere Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters, sondern nur aus drei sozial gerechtfertigten Gründen gekündigt werden.
Ist die Flexi-Rente steuerfrei?
Für diejenigen, die in diesem Jahr in Rente gehen, sind 74 Prozent der Brutto-Rente steuerpflichtig – und 26 Prozent steuerfrei. Wer erst 2020 in Rente geht, erhält nur noch 20 Prozent seiner Rente steuerfrei.
Wie kann ich einen Mitarbeiter in den Ruhestand verabschieden?
Umso wichtiger ist es, den Mitarbeiter angemessen in den Ruhestand zu verabschieden und ihm seine Bedeutung für die Firma zu verdeutlichen. Um Anlässe wie solch einen Abschied sowohl professionell als auch persönlich zu gestalten, sollte er gut geplant werden. Dabei können Sie die Führungskraft in Ihrer verantwortlichen Position unterstützen.
Was sollte ein Kollege in den Ruhestand bringen?
Ein Kollege geht in den Ruhestand: Was ist zu tun? Nachdem ein Zeitpunkt für die Pensionierung des Kollegen feststeht, sind verschiedene Schritte notwendig. Neben allen formellen Aspekten sollte der Abschied in den Ruhestand auch auf persönlicher Ebene gelingen. Dabei werden herzliche Worte und Sprüche genauso wichtig wie passende Aufmerksamkeiten.
Wie geht es mit der Verabschiedung in den Ruhestand?
Um die Verabschiedung in den Ruhestand zu organisieren, ist es sinnvoll, sich gut über den künftigen Pensionär zu informieren. So werden die Gesten zum Abschied persönlich und stilvoll. Außerdem behält der Mitarbeiter den besonderen Moment der Verabschiedung als positives Ereignis in Erinnerung. Mit der
Welche Fragen klären sie mit ihrem Arbeitgeber?
Die Fragen bezüglich Weiterbeschäftigung oder vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber. Weitere Infos finden Sie auch in dem Faltblatt „Flexirente: Das ist neu für Sie“ (Link siehe Beitrag von „Tippsi“). Gerne beraten wir Sie persönlich.