Wann meldet mich der Arbeitgeber Krankenkasse ab?

Wann meldet mich der Arbeitgeber Krankenkasse ab?

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei Beendigung der versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse abmelden. Aber auch ein Statuswechsel des Arbeitnehmers kann eine Meldung auslösen.

Wer meldet die Krankenkasse ab?

Adressat der Anmeldung ist grundsätzlich die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle. (Ausnahme: sogenannte Minijobs). Legt der Arbeitnehmer nach Ablauf von 2 Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vor, meldet der Arbeitgeber ihn bei der Krankenkasse an, bei der er zuletzt versichert war.

Warum schreibst du den beschäftigungsnachweis als Arbeitgeber selbst?

Wenn du den Beschäftigungsnachweis außerdem als Arbeitgeber selbst schreibst, verleiht ihm dies mehr Echtheit und Authentizität. Der wesentliche Nachteil ist allerdings die Zeit, die das Erstellen eines solchen Schreibens erfordert.

Was ist die Mitteilungspflicht des Ausländers?

Derjenige, der den Ausländer beschäftigt, ist allein dann faktisch von der Mitteilungspflicht bereit, wenn das vorzeitige Ende der Beschäftigung und das Ablaufdatum des Aufenthaltstitels beide innerhalb des 4-Wochen-Zeitraums liegen (so auch Anwendungshinweise zum FEG, Ziff. 4a.5.3.2).

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Wie gilt die Pflicht zur Meldung des vorzeitigen Endes der Beschäftigung?

Vielmehr gilt die Pflicht zur Meldung des vorzeitigen Endes der Beschäftigung für alle Aufenthaltstitel, die zeitlich nach dem 01.03.2020 ablaufen, somit auch für solche, die vor dem 01.03.2020 erteilt wurden. Die Mitteilung ist formlos an die zuständige Ausländerbehörde zu richten.

Wann ist die Beschäftigung für einen Ausländer beendet?

„Wer im Bundesgebiet einen Ausländer beschäftigt, muss (…) der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis mitteilen, dass die Beschäftigung, für die ein Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 4 erteilt wurde, vorzeitig beendet wurde.“