Wann können Schwangere gekündigt werden?
Nach § 17 Mutterschutzgesetz besteht vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bzw. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber.
Habe gekündigt und bin jetzt schwanger?
Auch, wenn eine Arbeitnehmerin erst nach einer Kündigung erfährt, dass sie schwanger ist, gilt grundsätzlich der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Sie muss es nur dem Arbeitgeber mitteilen – aber rechtzeitig!
Habe gekündigt bin schwanger?
Wie sag ich’s meinem Chef dass ich schwanger bin?
Idealerweise sagst du einfach ganz direkt und unverblümt: „Ich bin schwanger. “ Rechne am besten mit zwei möglichen Reaktionen. Die meisten Chefs werden dir signalisieren, dass sie sich für dich persönlich freuen, werden dir gratulieren und dann fragen, wie lange du wohl geplant noch am Arbeitsplatz sein wirst.
Bist du schwanger in der Probezeit?
Die gute Nachricht für Dich: Bist Du schwanger in der Probezeit, kann Dir der Arbeitgeber nicht kündigen. Für Dich greift das Mutterschutzgesetz. Dieser Kündigungsschutz gilt in der Probezeit und auch noch vier Wochen nach der Entbindung.
Wie gilt die Kündigung während der Probezeit in der Ausbildung?
Kündigung während Probezeit in der Ausbildung Wirst Du schwanger während der Probezeit und bist Du noch in der Ausbildung, gilt ebenfalls Kündigungsschutz gemäß Mutterschutzgesetz. Das ist genauso der Fall wie bei Arbeitnehmerinnen, die bereits die Ausbildung abgeschlossen haben und schwanger in der Probezeit werden.
Welche Rechte hast du als schwangere Auszubildende?
Du hast viele Rechte, die du als schwangere Auszubildende wahrnehmen kannst, und der Abschluss deiner Berufsausbildung ist trotz Schwangerschaft möglich. Sprich mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin, sobald du sicher bist, schwanger zu sein, und verschweige die Schwangerschaft auf keinen Fall.
Warum dürfen schwangeren Frauen nicht gekündigt werden?
Das heißt, schwangeren Frauen darf in der Probezeit nicht gekündigt werden! Die Schwangerschaft verkürzt demnach die Probezeit. Das Mutterschutzgesetz greift für alle Arbeitnehmerinnen, das heißt, es schließt Auszubildende und auch geringfügig Beschäftigte mit ein.