Wann darf Lohn zuruckbehalten werden?

Wann darf Lohn zurückbehalten werden?

Gemäss Art. 323a Abs. 1 OR hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Teil des dem Arbeitnehmenden geschuldeten Lohns zurückzubehalten, wenn dies in einer Einzelvereinbarung, in einem Normalarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist oder wenn es als üblich angesehen wird.

Wann ist der Lohn geschuldet?

Datum der Lohnzahlung Unter Monatsende versteht man den letzten Tag des Kalendermonats. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der Lohn am ersten Werktag des Folgemonats geschuldet.

Wann müssen Löhne bezahlt werden?

Das Mindestlohngesetzes (MiLoG) schreibt der Lohnzahlung eine Maximalfrist vor und setzt damit individualvertraglichen Vereinbarungen Grenzen: Gemäß § 2 MiLoG muss der Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden …

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Kann der Arbeitgeber das Entgelt zurückhalten?

Auch der Arbeitgeber kann das Entgelt zurückhalten, wenn der Arbeitnehmer seinerseits eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt. Dies kann zum Beispiel dann interessant sein, wenn der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht liefert oder gar die Arbeit verweigert.

Wie kann der Arbeitgeber die Vergütung zurückhalten?

Der Arbeitgeber kann zum Beispiel die Vergütung (bis zur Pfändungsgrenze) zurückhalten, bis ihm der Arbeitnehmer das in seinem Besitz befindliche Firmeneigentum herausgibt. Der Arbeitgeber hat aber KEIN Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitspapieren (z.B.: Lohnsteuerkarte).

Wie kann der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zurückbehalten?

Der Arbeitgeber darf dann – nach vorheriger arbeitsrechtlicher Prüfung – das Entgelt für den fraglichen Zeitraum zurückbehalten. Doch auch wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einen Schaden verursacht hat, kann der Arbeitgeber Teile des Arbeitsentgelts zurückbehalten.

Kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt grundsätzlich zurückfordern?

Nicht zurückfordern kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt gemäß § 814 BGB grundsätzlich, wenn er bereits bei der Auszahlung wusste, dass es zu hoch ist („Kenntnis der Nichtschuld“). Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise .

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