Wann braucht ein Produkt ein Sicherheitsdatenblatt?

Wann braucht ein Produkt ein Sicherheitsdatenblatt?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.

Wann muss ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?

Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH), die seit 2007 die Rechtsgrundlage für Sicherheitsdatenblätter darstellt, schreibt beim Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe ab 10 Tonnen pro Jahr erweiterte Sicherheitsdatenblätter vor.

Wie lange Sicherheitsdatenblätter aufbewahren?

Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl.

Was ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt?

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Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen aus der Stoffsicherheitsbeurteilung und den dazugehörigen Expositionsszenarien. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt müssen mit den Angaben in den Stoffsicherheitsbeurteilungen übereinstimmen.

Was ist das wichtigste Sicherheitsdatenblatt?

Die wichtigste Quelle ist das Sicherheitsdatenblatt, das der Hersteller oder Lieferant zur Verfügung stellen muss. Es wird von Fachkundigen erstellt und dem Anwender bzw. Nutzer zur Verfügung gestellt. Auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit dieser Daten kann und darf man sich nach einer Plausibilitätsprüfung verlassen.

Bei Erhalt eines erweiterten Sicherheitsdatenblattes ist der nachgeschaltete Anwender verpflichtet, die sichere Verwendung des Stoffes in seiner Anwendung im Rahmen der in den Expositionsszenarien genannten Bedingungen zu überprüfen. Dies kann durch das sogenannte „Scaling“ erfolgen.

Wann dürfen die neuen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden?

Juli 2020 in Kraft; sie gilt ab 1. Januar 2021. Sicherheitsdatenblätter, welchen diesen neuen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen bis 31. Dezember 2022 jedoch weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

Was müssen sie von Herstellern und Lieferanten zur Verfügung gestellt werden?

Diese müssen Ihnen vom Hersteller bzw. Lieferanten kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden, und zwar bei der ersten Lieferung und bei jeder Änderung (z. B. geänderte gesetzliche Vorschriften, geänderte Rezepturen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse).

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