Wann darf ich aufrechnen?

Wann darf ich aufrechnen?

Voraussetzung ist Fälligkeit und Vollwirksamkeit der Gegen-, nicht notwendig der Hauptforderung. Der Gegenforderung darf grundsätzlich keine Einrede der Verjährung entgegenstehen. 2. Die Aufrechnung erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger.

Wann ist eine Forderung rechtskräftig?

Eine Forderung ist dann rechtskräftig festgestellt, wenn über sie eine der materiellen rechtskraftfähig gerichtlichen Entscheidung vorliegt. Unbestritten sind Forderungen immer dann, wenn der AGB-Verwender keine Einwendungen geltend machen kann oder wenn er unhaltbare oder unbegründete Gegenforderungen geltend macht.

Wo ist die Aufrechnung geregelt?

Die Aufrechnung ist ein Rechtsgeschäft, das in § 387 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Bei der Aufrechnung handelt es sich um die Verrechnung gegenseitiger, gleichartiger und fälliger Forderungen. Somit wird durch die Aufrechnung die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung erreicht.

Was ist eine unbestrittene Forderung?

(5) Der Begriff „unbestrittene Forderung“ sollte alle Situationen erfassen, in denen der Schuldner Art oder Höhe einer Geldforderung nachweislich nicht bestritten hat und der Gläubiger gegen den Schuldner entweder eine gerichtliche Entscheidung oder einen vollstreckbaren Titel, der die ausdrückliche Zustimmung des …

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Wie erklärt man eine Aufrechnung?

Erklärung zum Begriff Aufrechnung Als Aufrechnung wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, durch das gegenseitige und gleichartige Forderungen wechselseitig miteinander verrechnet werden. Demzufolge bewirkt eine Aufrechnung die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung.

Wann ist eine Forderung gleichartig?

Eine Aufrechnung erfordert, dass sich zwei Personen einander Leistungen schulden, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind (§ 387 BGB@). Die gegenseitigen Leistungen sind gleichartig, wenn beispielsweise vertretbare Sachen oder Geld geschuldet werden.

Wie wird die Bearbeitung von Betroffenenrechten geregelt?

Der Datenschutzbeauftragte erarbeitet gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für die Bearbeitung von Betroffenenrechten. Dabei werden Zuständigkeiten geregelt und erforderliche Prozesse, wie z.B. die Verifizierung von Betroffenen für den Fall der Geltendmachung von Betroffenenrechte, eingerichtet.

Wie werden die unterschiedlichen Betroffenenrechte bearbeitet?

Darüber hinaus werden Muster für die unterschiedlichen Betroffenenrechte, wie z.B. das Recht auf Auskunft, Recht auf Löschung oder Recht auf Datenübertragbarkeit, erstellt, damit Betroffenenrechte im Fall ihrer Geltendmachung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist formgerecht bearbeitet werden können. Herr Dipl.-Jur.

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Welche Rechte haben betroffene Personen?

Die Betroffenenrechte wurden in den Art. 15 ff. DSGVO erheblich gestärkt. Betroffene Personen besitzen verschiedene Rechte, wie z.B. das Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht.