Wann darf die Polizei meine Taschen kontrollieren?

Wann darf die Polizei meine Taschen kontrollieren?

Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Die Polizisten dürfen also nicht einfach eine Person und deren Tasche durchsuchen, weil sie neugierig sind.

Wann darf dich die Polizei durchsuchen?

Nach § 29 PolGBW kann die Polizei eine Person dann durchsuchen, wenn sie nach dem PolG oder anderen Vorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf, Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen, sie sich an einem der in § #26 …

Wie dürfen Polizisten das Auto durchsuchen?

Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durch­suchen dürfen die Polizisten aber nicht. Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig.

Welche Kontrollen dürfen die Polizisten tun?

Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummern­schild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbands­kasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durch­suchen dürfen die Polizisten aber nicht.

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Wie darf die Polizei das Fahrzeug kontrollieren?

Darf die Polizei das Auto kontrollieren? Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummern­schild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbands­kasten und Warndreieck dabei hat.

Welche Fakten darf die Polizei durchführen?

Die wichtigsten Fakten im Überblick Die Polizei darf Personenkontrollen nur mit konkreter Begründung durchführen. Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.