Kann ich zu unbezahlten Urlaub gezwungen werden?

Kann ich zu unbezahlten Urlaub gezwungen werden?

Unbezahlter Urlaub heißt unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Des Weiteren können sich Arbeitgeber und Angestellte über den Abbau von Überstunden oder über bezahlten Urlaub abstimmen. Die Anordnung von Zwangsurlaub oder das zwangsweise Abfeiern von Überstunden ist in der Regel rechtlich unzulässig.

Kann Arbeitnehmer zum Urlaub gezwungen werden?

Grundsätzlich liegt es an Ihnen, Urlaub für eine gewisse Zeit zu beantragen. Dies findet sich in §7 Bundesurlaubsgesetz wieder. Ein Zwang zum Urlaub kann Sie nicht einfach so ereilen. Sie dürfen von Ihrem Arbeitgeber nur dann zum Urlaub gezwungen werden, wenn “dringende betriebliche Belange” dies verlangen.

Kann der Arbeitgeber einfach Urlaub anordnen?

Zwangsurlaub ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung grundsätzlich die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ausschließlich bei wichtigen Gründen darf der Chef für einen Teil des Jahresurlaubs bestimmen, wann dieser zu nehmen ist.

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Kann ich unbezahlten Urlaub beantragen?

Wenn Sie unbezahlten Urlaub beantragen, kann es durchaus sein, dass die Dauer der Freistellung zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau feststeht. Ihr Anspruch auf Versicherungsschutz gilt in diesem Fall trotzdem, auch wenn noch nicht klar ist, für wie lange Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen werden.

Ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub gesetzlich geregelt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub existiert in Deutschland nicht. Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich, wie viele Tage bezahlter Urlaub Arbeitnehmern zustehen. Das bedeutet: Der Anspruch auf unbezahlten Urlaub muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt werden.

Ist unbezahlter Urlaub nicht vorgesehen?

Übrigens: Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist unbezahlter Urlaub nicht vorgesehen. Es geht lediglich um die Regelungen zum normalen Urlaubsanspruch. Solange es im Tarifvertrag nicht anders festgehalten ist, kann unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert werden oder nicht. Die Entscheidung liegt hier in der Chefetage.

Ist unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert?

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Solange es im Tarifvertrag nicht anders festgehalten ist, kann unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert werden oder nicht. Die Entscheidung liegt hier in der Chefetage. Sollte jedoch eine Ausnahmesituation vorliegen, so hat auch der Arbeitgeber keine Wahl und muss seinem Mitarbeiter den Urlaub unbezahlt genehmigen.