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Kann ein bewährungswiderruf zurückgenommen werden?
Ein Widerruf der Strafaussetzung kann erfolgen, falls weitere Straftaten in der Bewährungszeit begangen werden oder gegen Weisungen und Auflagen gröblich oder beharrlich verstoßen werden. Reichen weitere Auflagen oder Weisungen aus, so muss das Gericht nach einer Anhörung vom Widerruf absehen.
Wann droht bewährungswiderruf?
Was ist, wenn mir ein Bewährungswiderruf droht? Wer noch eine Bewährungsstrafe „offen“ hat, kann ein Bewährungswiderruf drohen. Wird er wegen einer neuen Straftat verfolgt, kann das Gericht die Aussetzung zur Bewährung widerrufen. Das Gericht des ersten Rechtszuges überwacht die Bewährungszeit.
Wer beantragt bewährungswiderruf?
Stellungnahme vor dem Bewährungswiderruf Der Bewährungswiderruf wird von der Staatsanwaltschaft beantragt. Über diesen Antrag erhält der Beschuldigte eine Mitteilung, gleichzeitig wird ihm Gelegenheit gegeben, zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Wie kann eine Bewährung widerrufen werden?
Eine Bewährung kann nur widerrufen werden und der Verurteilte muss die restliche Zeit im Gefängnis verbringen, oder aber verlängert werden. Die Verlängerung möchte dabei das soziale Umfeld des Verurteilten bewahren und es ihm ermöglichen, ein möglichst normales Leben zu führen.
Wann endet die Bewährung?
Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.
Wann darf die Bewährung ausgesprochen werden?
Die Bewährung wird dann ausgesprochen, wenn das Gericht der Annahme ist, dass die Verurteilung ausreichend ist, um als Warnung zu dienen und der Verurteilte kaum Sozialdefizite aufweist. Nach §56a StGB darf die Bewährung nicht kürzer als zwei Jahre sein, aber auch nicht den Zeitraum von fünf Jahren überschreiten.
Was sind die Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung?
Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung Sollte der Verurteilte eine weitere Straftat begehen, steht es dem Gericht frei, zu entscheiden, wie diese neue Straftat behandelt wird. Es kann dabei nicht pauschal gesagt werden, dass der Verurteilte seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss, der Einzelfall ist ausschlaggebend.