Kann der Vermieter die Miete fristgerecht loswerden?

Kann der Vermieter die Miete fristgerecht loswerden?

Wer ständig die Miete schuldig bleibt und im letzten Moment nachzahlt, soll nicht geschützt werden. Will der Vermieter in jedem Fall einen unzuverlässigen Mieter loswerden, so kann er mit der fristlosen zugleich eine fristgerechte Kündigung nach § 573 BGB aussprechen, und zwar wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten.

Kann der Vermieter bei Eigenbedarf schnell den Mieter loswerden?

Bei Eigenbedarf schnell den Mieter loswerden – Tricks zur Umgehung der Kündigungsfrist: Um eine Kündigung und die damit einhergehenden Fristen zu vermeiden, kann der Vermieter einen Aufhebungsvertrag und die Zahlung einer Entschädigung anstelle der Kündigung anbieten, will er schnell den Mieter loswerden.

Kann der Vermieter einen unzuverlässigen Mieter loswerden?

Will der Vermieter in jedem Fall einen unzuverlässigen Mieter loswerden, so kann er mit der fristlosen zugleich eine fristgerechte Kündigung nach § 573 BGB aussprechen, und zwar wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten. Dafür ist dann je nach Vertragsdauer eine Frist von drei bis neun Monaten zu beachten.

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Kann der Vermieter für das Ungeziefer verantwortlich sein?

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Mieter für das Auftreten des Ungeziefers selbst verantwortlich ist. Dies muss der Vermieter im Konfliktfall jedoch erst einmal nachweisen. Kann die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, hat auch hier der Vermieter für die Kosten aufzukommen.

Kann der Vermieter die Besichtigung schonend auswählen?

Hat der Vermieter die Besichtigung rechtzeitig angekündigt, muss dies immer noch nicht bedeuten, dass der Mieter diese auch tatsächlich dulden muss. Zu der grundsätzlichen Pflicht des Vermieters, sein Besichtigungsrecht möglichst schonend auszuüben, gehört nämlich auch, dass er einen für den Mieter zumutbaren Besichtigungstermin auswählen muss.

Was muss der Mieter bei einer Besichtigung für alle vermieteten Räume ermöglichen?

Anders als bei einer Besichtigung, die z. B. zum Zwecke der Begutachtung eines Mangels oder zum Ablesen von Zählerständen erfolgt, muss der Mieter im Falle einer Besichtigung, die aus Anlass einer beabsichtigten Veräußerung oder Weitervermietung erfolgt, die Inaugenscheinnahme alle vermieteten Räume ermöglichen.

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