Kann der Hausbesitzer Mieter kundigen?

Kann der Hausbesitzer Mieter kündigen?

Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer dem Mieter nicht kündigen kann, wenn er das Haus weiterverkaufen möchte. Möglicherweise möchte der Mieter ein Vorkaufsrecht ausüben. Der neue Käufer tritt die Rechtsnachfolge des Verkäufers an, kann also auch nicht ohne Grund dem Mieter kündigen.

Kann der Vermieter eine Minderung der Miete hinnehmen?

Der Mieter hat einen Mangel der Mietsache unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Vermieter gegenüber anzuzeigen. Anderenfalls steht dem Mieter ein Recht zur Vornahme einer Mietkürzung nicht zu. Hintergrund ist, dass der Vermieter eine Minderung der Miete dann nicht hinnehmen muss, wenn er den Mangel der Mietsache nicht kannte bzw. kennen konnte.

Wie kann ein Mietmangel gegeben werden?

Ein Mietmangel kann auch durch gesundheitsgefährdende Beeinträchtigung der Mietsache gegeben sein. Gleichwohl berechtigt nicht jeder Mangel den Mieter zur Vornahme einer Mietminderung. Dies ist nur dann zulässig, wenn der Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vollständig aufhebt oder wenigstens mindert.

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Ist der Mietvertrag glaubhaft?

Um dieses glaubhaft darzustellen, dient in der Regel der Mietvertrag. Auskunft beim Nachlassgericht erhält der Vermieter allerdings nur für den Fall, dass der Mieter ein Testament aufgesetzt hatte und dieses auch beim Nachlassgericht eingegangen ist. Ein letzter Weg ist die Einsichtnahme in die Sterbeurkunde, welche beim Standesamt vorliegt.

Wie geht der Vermieter auf die Kaution nach Beendigung des Mietvertrags?

Zudem geht der Anspruch auf die Kaution nach Beendigung des Mietvertrags auf diejenigen über, die in den Mietvertrag eintreten. Somit ist es notwendig, sich mit den Eintrittsberechtigten bzw. den Erben in Verbindung zu setzen. Will der Vermieter das Mietverhältnis nach dem Tod seines Mieters beenden, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.