Kann ein Urteil gegen die Berufung oder die Revision geändert werden?
Ein Urteil, gegen das Berufung oder Revision eingelegt worden ist, darf hinsichtlich der Strafe nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn der Angeklagte oder zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat.
Wie kann die Reihenfolge der Vornamen geändert werden?
Die Reihenfolge der Vornamen kann nun durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden. Ende März 2020 erklärten das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium, eine Novellierung des deutschen Namensrechts geplant zu haben.
Wie begründet das Gericht sein Urteil?
In den Entscheidungsgründen begründet das Gericht sein Urteil. In der Regel wird das Gericht die Parteien über ihre Rechtsmittel belehren müssen. Dies ist allerdings dann nicht notwendig, wenn sich der Streit in der letzten Instanz befindet oder – im Rahmen eines Strafprozesses – wenn der Angeklagte freigesprochen wird.
Was ist der wichtigste Teil des Urteils?
Den wohl wichtigsten Teil des Urteils stellt der Tenor bzw. die Urteilsformel dar. In diesem Abschnitt wird über den Rechtsstreit entschieden bzw. dieser enthält den Frei- oder Schuldspruch für den Angeklagten. Im Falle eines Schuldspruches gibt die Urteilsformel auch die angewendeten Vorschriften und die zu erwartende Strafe an.
Kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden?
Nach § 173 AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.
Wann muss ein Grundlagenbescheid geändert werden?
Änderung eines Grundlagenbescheides Wird ein Grundlagenbescheid (Gewinn- oder Verlustfeststellungsbescheid, Einheitswertbescheid, Bescheid des Versorgungsamtes etc.) erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert, muss auch der Folgebescheid korrigiert werden (§ 175 Abs. 1 Satz 1 AO).
Warum müssen Entscheidungen nicht mehr angefochten werden?
Nach dieser Frist können Entscheidungen nicht mehr angefochten werden. Dies trifft auch zu, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass im Bescheid oder im Beschluss ein Fehler vorlag. Soll nach Eintritt der Rechtskraft ein Beschluss, Bescheid oder Urteil geändert werden, ist dies sehr schwierig.