Ist eine Trennungsvereinbarung möglich ohne Notar?
Damit tragen solche Dokumente und Vereinbarungen nicht unerheblich zu einer möglichst einvernehmlichen Scheidung bei. Generell ist eine Trennungsvereinbarung auch ohne Notar möglich, insbesondere, wenn sie nur die oben genannten typischen Punkte regelt. Gehen Sie sicher und fragen Sie einen Anwalt über unsere Anwaltshotline um Hilfe.
Wie erstellen sie eine Trennungsvereinbarung?
Um eine Trennungsvereinbarung solide und unangreifbar zu erstellen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht und ggf. einen Notar. Finden Sie Ihren Anwalt über unsere Anwaltssuche. Der Notar ist jedoch dann nötig, wenn Änderungen im Bereich Versorgungsausgleich oder Unterhalt dokumentiert werden sollen.
Ist eine Trennungsvereinbarung denkbar?
Eine Trennungsvereinbarung ist jedoch auch denkbar, wenn sich Partner nicht scheiden lassen, sondern nur getrennt leben möchten. Häufig nimmt eine Trennungsvereinbarung auch schon Fakten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorweg.
Was ist eine trennungsfolgenvereinbarung?
Da Sie in einer Trennungsfolgenvereinbarung Ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, ist die Vereinbarung ein Ehevertrag und muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner vor einem Notar geschlossen werden (§ 1410 BGB).
Ist der Trennungsbrief klar zum Ausdruck gekommen?
Wichtig ist, dass in dem Trennungsbrief klar zum Ausdruck kommt, dass Sie sich endgültig von Ihrem Ehepartner trennen. Als Vorlage können Sie unseren nachfolgenden-Muster Trennungsbrief verwenden. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Ihren Ehepartner über die Trennung zu informieren.
Wie können sie den Trennungsbrief nachweisen?
Wichtig ist, dass Sie das Datum nachweisen können, an dem der Trennungsbrief dem Ehepartner zugegangen ist – etwa indem sie sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen. Denken Sie auch daran, für sich eine Kopie des Schreibens aufzubewahren. Der Trennungsbrief kann frei formuliert werden.