Ist die versuchte Unterschlagung strafbar?

Ist die versuchte Unterschlagung strafbar?

Auch die versuchte Unterschlagung ist strafbar ( § 246 Abs. 3 StGB). Im Gegensatz zum Diebstahl ( § 242 StGB) ist es nicht notwendig, dass der Täter Gewahrsam bricht. Die Unterschlagung ist damit Auffangdelikt der Eigentums – und Vermögensdelikte.

Was sind die Fälle der Unterschlagung?

Darunter sind die Fälle zu verstehen, in denen dem Täter die unterschlagende Sache anvertraut wird. Der Absatz II ist ein qualifizierter Fall der Unterschlagung, sodass der Tatbestand des § 246 Abs. 1 StGB zunächst erfüllt sein muss, also wie oben durchprüfen. Darüber hinaus kommt das Tatbestandsmerkmal anvertraut hinzu.

Wie liegt der Tatbestand der Unterschlagung vor?

Unterschlagung (Deutschland) Der juristische Tatbestand der Unterschlagung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache behält oder nicht herausgibt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, und diese nicht behalten darf. Meist handelt es sich um Dinge, die nicht im Eigentum des Täters sind.

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Was ist eine rechtswidrige Unterschlagung?

Rechtswidrigkeit/ Schuld. Strafe / Rechtsfolgen. Wer sich oder einem Dritten eine fremde, bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, begeht eine sog. Unterschlagung. Die Unterschlagung zählt zu den Eigentumsdelikten. Sie ist ein sog. Auffangtatbestand, wenn nicht ein anderer Tatbestand der Zueignungsdelikte erfüllt ist.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Diebstahl und einer Unterschlagung?

Welche wesentlichen Unterschiede es zwischen einem Diebstahl und einer Unterschlagung gibt, können Sie hier nachlesen. Bei der Unterschlagung kann ein Dritter begünstigt werden, indem ihm fremdes Geld zugeeignet wird. Im Strafrecht ist die Unterschlagung im 19.

Was ist eine Unterschlagung?

Die Unterschlagung ist damit Auffangdelikt der Eigentums – und Vermögensdelikte. Somit erfüllt jeder Täter, der einen Diebstahl oder einen Raub begeht, immer zugleich auch eine Unterschlagung. Diese tritt jedoch formell als subsidiär zurück ( § 246 Abs. 1 StGB am Ende).