Ist der Rucktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?

Ist der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist für den Käufer ausgeschlossen, wenn der Rücktrittsgrund ganz oder überwiegend in seine Verantwortung fällt oder wenn er sich im Annahmeverzug befindet. Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die ihm vereinbarungsgemäß angebotene Kaufsache nicht annimmt.

Wann liegt der Lieferverzug vor?

Lieferverzug liegt vor, wenn eine fällige Lieferung trotz Mahnung nicht erfolgt ist und der Verkäufer schuldhaft die Lieferung verzögert oder unterlassen hat, d. h. wenn der Verkäufer die Ware nicht zum vereinbarten Termin an den Käufer liefert.

Kann der Verkäufer die Ware nicht mehr liefern?

Der Verkäufer muss die Ware nicht mehr liefern und der Käufer kann die Lieferung der Ware nicht mehr fordern. Erfolgte bereits eine Teillieferung oder hat der Käufer bereits den Kaufpreis bezahlt, so sind diese Leistungen zurückzuerstatten.

Welche Rechte hat der Käufer beim Lieferverzug im Einzelnen?

Der Käufer hat dann einen Anspruch darauf, dass die Ware zum vereinbarten Liefertermin geliefert wird. Erhält er die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so kann er entweder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Die Rechte beim Lieferverzug im Einzelnen

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Was ist Voraussetzung für das Rücktrittsrecht?

Voraussetzung für das Rücktrittsrecht ist in jedem Fall, dass eine fällige Leistung nicht erbracht wird und eine Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreicht. Die Fälligkeit der Leistung bestimmt sich nach § 270 BGB .

Wann ist ein Rücktritt möglich?

Bei nichtleistung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses ist ein Rücktritt erst dann möglich, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wird. Wir haben im Dezember 2015 eine Maschine bei einem Lieferanten bestellt. Bei der Maschine handelt es sich um ein modulares Baukastensystem, dass kundenspezifisch bestückt wird.

Wie kann man einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung verklagen?

Wenn der AG sich weigert, Ihnen dieses auszustellen oder nur ein unzureichendes Zeugnis aushändigt, ist es möglich, diesen Anspruch durch eine Klage vor Gericht durchzusetzen. Des Weiteren kann man seinen Arbeitgeber auch auf Weiterbeschäftigung bzw. Wiedereinstellung verklagen.