Wie sollten sie die Arbeitszeitverkurzung ablehnen?

Wie sollten sie die Arbeitszeitverkürzung ablehnen?

Zu allererst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihm gleichzeitig schriftlich mitteilen, dass Sie gern Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Den entsprechenden Antrag müssen Sie drei Monate vor Inkrafttreten der Verkürzung stellen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung nicht ablehnen.

Kann der Arbeitgeber 40 Stunden in der Woche reduzieren?

Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen.

Wie kann ihr Arbeitgeber Änderungen in den Arbeitsbedingungen durchführen?

Ob und wie Ihr Arbeitgeber Änderungen in den Arbeitsbedingungen durchführen kann, hängt davon ab, was er ändern will, wie die jeweiligen Angelegenheiten bisher gehandhabt wurden und welche Vereinbarungen es dazu gibt. Zudem müssen Sie als solchen Änderungen zustimmen.

LESEN SIE AUCH:   Was kann man bei Polarthrose in den Fingern machen?

Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitszeit verkürzen?

Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge grundsätzlich das Recht, seine Arbeitszeit zu verkürzen. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.

Kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitszeit des Arbeitnehmers reduzieren und damit einhergehend eine Lohnminderung durchsetzen. Dazu müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, die zur Voraussetzung hat, dass erhebliche betriebliche Gründe für eine solche einschneidende Maßnahme vorliegen.

Wie würde eine Arbeitnehmerin ihre Arbeitszeit reduzieren?

Eine Arbeitnehmerin wollte ihre Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen auf die Hälfte einer Vollzeitstelle reduzieren. Für die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit beantragte sie ein sogenanntes Blockmodell (1 Monat frei – 1 Monat arbeiten).

Ist die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen möglich?

Falls die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, kann es nicht schaden, diese Einschränkungen durch ein ärztliches Attest zu belegen. Es gab schon Fälle, bei denen Arbeitgeber ihren, angeblich so kranken Mitarbeiter, in den sozialen Medien bewundern konnten.

LESEN SIE AUCH:   Kann man Privatinsolvenz Erben?