Hat ein Zeuge Recht auf einen Anwalt?

Hat ein Zeuge Recht auf einen Anwalt?

Jeder Zeuge hat das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Seite steht.

Wer zahlt den zeugenbeistand?

Der beigeordnete Rechtsanwalt wird – sofern keine Vergütungsvereinbarung gemäß § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) getroffen wird – aus der Staatskasse nach den Regelungen des RVG vergütet. Wird der Angeklagte freigesprochen, so kommt die Staatskasse für die Bezahlung des Zeugenbeistandes auf.

Wie wird die Dauer der Untersuchungshaft angerechnet?

Zu beachten ist, dass die Dauer der Untersuchungshaft grundsätzlich auf eine spätere Geld- oder Freiheitsstrafe angerechnet wird ( § 51 Abs. 1 StGB ). Davon kann das Gericht jedoch absehen, wenn die Anrechnung hinsichtlich des Verhaltens des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.

Ist der zuständige Richter in Untersuchungshaft geraten?

Entscheidet der zuständige Richter, dass der Haftbefehl aufrechterhalten wird, so ist der nächste Schritt die Untersuchungshaft. Sollten Sie in Untersuchungshaft geraten, steht Ihnen ein ständiger persönlicher Kontakt zu einem Anwalt zu. Dieser Kontakt muss vertraulich bleiben.

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Wann darf die Untersuchungshaft angeordnet werden?

Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 StPO angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Haftgründe können die Flucht-, Verdunkelungs- oder Widerholungsgefahr sein (vgl. § 112 Abs. 2 StPO ).

Was ist eine mögliche Entschädigung für die Untersuchungshaft?

Mögliche Entschädigung für die Untersuchungshaft. Wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder kommt es zu einem Strafprozess, der jedoch mit einem Freispruch endet, so besteht die Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen.