Sind polizeiliche Einsatze zu filmen und zu fotografieren?

Sind polizeiliche Einsätze zu filmen und zu fotografieren?

Polizeiliche Einsätze zu filmen und zu fotografieren, ist grundsätzlich zulässig. Nach §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) i.V.m. § 33 KUG macht man sich aber strafbar, wenn Sie die Bilder ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreiten oder öffentlich zur Schau stellt.

Kann eine Privatperson Fotos von Polizeibeamten anfertigen?

Wenn eine Privatperson Foto- oder Filmaufnahmen von Polizeibeamten anfertigt, kann hieraus ohne weitere Anhaltspunkte aber zunächst nicht geschlossen werden, dass die Bilder später tatsächlich auch verbreitet werden (vgl. Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 13.03.2012, Az.: 2 K 373/11 Me).

Sind die Gesichter von Polizisten unkenntlich?

Die Gesichter oder persönliche Kennzeichen von Polizisten sind unkenntlich zu machen, sofern keine Demo o.ä. fotografiert wurde, bei der die Polizisten juristisch als Teilnehmer gelten. Wenn die Polizisten eingewilligt haben, muss nichts gepixelt werden. Die Beweislast liegt beim Veröffentlichenden.

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Welche Rechte haben sie in einer Polizeikontrolle?

In einer Polizeikontrolle haben Sie Rechte und Pflichten. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen und müssen vermeintliches Fehlverhalten der Beamten nicht hinnehmen. Aber dürfen Sie eine Polizeikontrolle als Beweis filmen oder aufnehmen, was der Polizist sagt?

Ist das Filmen von Polizeieinsätzen erlaubt?

Tatsächlich sei das Filmen von Polizeieinsätzen nämlich erlaubt, meint Vehren. “Polizisten sind in solchen Fällen Personen der Zeitgeschichte”, sagt er. Seine Grenzen finde das Filmen aber dann, wenn das nicht öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet und veröffentlicht werde – etwa zwischen einem Polizisten und einem Beschuldigten.

Warum nimmt die Polizei eine wichtige Aufgabe in unserem Staat wahr?

Die Polizei nimmt eine sensible und wichtige Aufgabe in unserem Staat wahr und darf deswegen von Amts wegen sogar Gewalt anwenden. Selbstverständlich unterliegt deswegen gerade die Polizei einer besonders strengen Rechtsstaatskontrolle, was dazu führt, dass gerade die Beamten bei der Arbeit auch gefilmt werden dürfen.

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Wie reagiert die Polizei auf den Vorfall?

Die Polizei hat inzwischen auf den Vorfall reagiert und verteidigt sich. Ein Seitenaspekt des kursierenden Videos blieb jedoch bislang weitestgehend unbeleuchtet. Denn in den ersten Sekunden des Clips ist zu hören, wie eine filmende Frau offenbar von einer Mitarbeiterin der Polizei aufgefordert wird, das Filmen einzustellen.

Warum sind Polizistinnen und Polizisten konfrontiert?

Polizistinnen und Polizisten sind während ihrer Arbeit immer wieder damit konfrontiert, dass Unbeteiligte von ihnen Fotos oder Videos anfertigen. Nicht selten verlangen sie dann die Löschung, nehmen die Personalien auf oder beschlagnahmen sogar das Handy oder die Kamera.

Kann die Polizei die Aufnahme ankündigen?

Wenn die Beamten einverstanden sind, ist es natürlich kein Problem. Wenn Sie die Aufnahme ankündigen dürfte keine Verletzung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes vorliegen. Die Polizei kann aber ggf. wegen einer Gefährdung der Durchführung der polizeilichen Maßnahme das Filmen untersagen.