Hat ein Verunfallter Arbeitnehmer die freie Arztwahl im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung?

Hat ein Verunfallter Arbeitnehmer die freie Arztwahl im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung?

Bei einem Unfall kommen die gesetzlichen Unfallversicherungen wie beispielsweise die gewerbliche oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die gesetzliche Unfallkasse zum Tragen. Dadurch herrscht nur eine eingeschränkte freie Arztwahl bei einem Arbeitsunfall.

Welche Aufgaben hat der Arzt im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlung zu übernehmen?

Der D-Arzt soll als Quasi-Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung das gesamte Heilverfahren steuern und die weitere Behandlung des Verletzen festlegen; er ist also von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zu Empfehlungen von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig.

Ist es egal zu welchem Durchgangsarzt man geht?

Zu welchem Arzt Sie nach einem Arbeitsunfall gehen sollten, hängt unter anderem mit der Schwere Ihrer Verletzung zusammen. Bei sehr schweren Verletzungen sollten Sie jedoch nach dem Arbeitsunfall direkt einen D-Arzt aufsuchen. Auch bei einem Schulunfall muss ein Arzt aufgesucht werden, der als Durchgangsarzt tätig ist.

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Was ist eine allgemeine Heilbehandlung?

Als allgemeine Heilbehandlung wird nach dem Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger die ärztliche Versorgung einer Unfallverletzung bezeichnet, die nach Art oder Schwere weder eines besonderen personellen, apparativ-technischen Aufwandes noch einer spezifischen unfallmedizinischen Qualifikation des Arztes bedarf.

Wer darf besondere Heilbehandlung abrechnen?

Zur Einlei- tung einer besonderen Heilbehandlung sind nur berechtigt der Unfallversiche- rungsträger und der Durchgangsarzt sowie in besonderen Fällen der Handchirurg.

Wie können sie eine Behandlung ablehnen?

Sie können eine Behandlung ablehnen, insbesondere dann, wenn sie der Überzeugung sind, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Patienten nicht besteht. Dem Recht des Patienten auf freie Arzt/Zahnarztwahl steht somit die Freiheit der Heilkundigen gegenüber, nur die Patienten zu behandeln, die sie behandeln wollen.

Wie können Ärzte und Zahnärzte eine Behandlung ablehnen?

Hierzu ergibt sich kurz gefasst folgende Einschätzung: Arzt und Zahnarzt sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Sie können eine Behandlung ablehnen, insbesondere dann, wenn sie der Überzeugung sind, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Patienten nicht besteht.

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Ist eine Ablehnung von Patienten unzulässig?

Eine Ablehnung von Patienten allein aus dem Grund des Vorliegens einer Infektionskrankheit ist unzulässig. Die mögliche Ansteckungsgefahr für andere Patienten der Praxis, nichtärztliches Personal oder den Arzt selbst stellt keinen sachlichen Grund dar, der eine Ablehnung des Patienten rechtfertigt.

Welche Pflichten hat der Arzt zur Behandlung?

Eine Pflicht des Arztes zur Behandlung besteht außerdem in folgenden Fällen: Notfälle: In Notfallsituationen oder bei akuten Krankheitskrisen. In Akutfällen kann sich der Arzt auch auf eine Überlastung der Praxis nicht zurückziehen.