Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis?

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis?

Der Arbeitnehmer hat den Anspruch auf ein vollständiges und richtiges Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch ist erst dann vom Arbeitgeber rechtlich erfüllt, wenn das Zeugnis den tatsächlichen bzw. subjektiven Leistungen des Mitarbeiters entspricht. Ist dies nicht der Fall kann der Arbeitnehmer um eine Korrektur bitten.

Welche Angaben muss das Zeugnis enthalten?

Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.

Wie haben sie einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?

Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Auch besteht ein Anspruch darauf, dass die Benotung und die Tätigkeitsbereiche im Arbeitszeugnis korrekt angegeben sind.

Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?

Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Führung und benotet damit den Arbeitnehmer. Vielfach werden lediglich einfache Zeugnisse ausgestellt, insb. wenn das Arbeitsverhältnis von kurzer Dauer ist und eine Leistungsbewertung schwer vorgenommen werden kann.

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Wie ändert sich der Tätigkeitsbereich eines Arbeitnehmers?

Ändert sich der Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters, wechselt er die Abteilung oder sein direkter Vorgesetzter ändert sich, besteht Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bereits während der Beschäftigung (Zwischenzeugnis). Endet die Tätigkeit eines Arbeitnehmers, muss jedoch in jedem Fall ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden.

Ist es nicht erlaubt das Zeugnis eines Mitarbeiters zurückzubehalten?

Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt das Zeugnis eines Mitarbeiters zurückzubehalten. Auch nicht, falls der Angestellte noch Firmeneigentum besitzt. Der Arbeitnehmer kann bei Bedarf Klage einreichen. Im Notfall kann er das Arbeitszeugnis im Schnellverfahren, per einstweilige Verfügung, vor Gericht erzwingen.

Kann ein Mitarbeiter mit einer schlechteren Note beurteilt werden?

Wird ein Mitarbeiter jedoch mit einer schlechteren Note als „befriedigend“ beurteilt, muss der Arbeitgeber diese Benotung nachvollziehbar begründen können. Ein Beispiel für solch einen Nachweis kann eine Abmahnung sein.