Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?
- 2 Kann der Insolvenzverwalter die Freigabe befürchten?
- 3 Was ist unbedenklich vor der Insolvenz?
- 4 Was benötigen sie für einen Insolvenzantrag?
- 5 Ist ihr Eigenheim verschuldet?
- 6 Ist der Antrag auf Insolvenz in der Eigenverwaltung zu stellen?
- 7 Was ist der Begriff Insolvenz?
Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?
Es gibt eine Möglichkeit, Ihr Eigenheim trotz Insolvenz zu behalten. Dazu muss eine sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Die Freigabe betrifft Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören und mit Herauslösung aus der Insolvenzmasse wieder Teil Ihres insolvenzfreien Vermögens werden.
Wie wurde die Immobilie des Insolvenzschuldners finanziert?
Die Immobilie des Insolvenzschuldners Herr S. wurde komplett durch einen Kredit der B-Bank finanziert. Die B-Bank hat im Gegenzug und zur Absicherung des Kredits eine Grundschuld in Höhe des gesamten Grundstückswerts im Grundbuch eintragen lassen.
Kann der Insolvenzverwalter die Freigabe befürchten?
Der Insolvenzverwalter sieht in der Folge den Verkaufserlös generell als gefährdet an und wird sich eher für eine Freigabe entscheiden, da er den Verwaltungsaufwand einer Zwangsversteigerung vermeiden möchte. Haben Sie die Freigabe erreicht, brauchen Sie die Pfändung Ihres Eigenheims nicht länger zu befürchten.
Was ist die größte Sorge bei einer Privatinsolvenz?
In dieser Lage gilt die größte Sorge oft dem Schicksal ihrer selbst genutzten Immobilie bei einer möglichen Privatinsolvenz. Grundsätzlich sind Immobilien vollumfänglich Teil der Insolvenzmasse. Dies bedeutet, sie können vom Insolvenzverwalter gepfändet und in der Folge zwangsversteigert werden.
Was ist unbedenklich vor der Insolvenz?
Rechtlich unbedenklich ist es aber, wenn Vertragsparteien im Vorfeld der Insolvenz vereinbaren, dass eine Partei berechtigt ist, sich von dem Vertrag zu lösen, wenn die andere in eine Krise gerät.
Hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine besondere Wirkung?
Auf Verträge, die vom Schuldner und vom anderen Teil noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind und deshalb als “schwebend” anzusehen sind, hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine besondere Wirkung. Allein der Insolvenzverwalter ist von diesem Zeitpunkt an befugt zu entscheiden, ob der Vertrag erfüllt werden soll oder nicht.
Was benötigen sie für einen Insolvenzantrag?
Wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen, müssen Sie zeitgleich verschiedene Dokumente einreichen. Wie eingangs erwähnt, benötigen Verbraucher in der Regel Hilfe bei einem Insolvenzantrag, unter anderem aufgrund der juristischen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Wer kann die Eröffnung der Privatinsolvenz beantragen?
Die Eröffnung der Privatinsolvenz dürfen nur Verbraucher bzw. Privatpersonen beantragen. Das sind beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, erwerbslose Personen und Empfänger von ALG 1 oder 2. Wer kann einen Insolvenzantrag zur Privatinsolvenz stellen?
Ist ihr Eigenheim verschuldet?
Ihr Eigenheim ist verschuldet, wenn der zu erwartende Verkaufserlös geringer ist als die Schulden, die auf dem Haus lasten. Das liegt daran, dass der Insolvenzverwalter die Aufgabe hat, Ihre Gläubiger aus der Insolvenzmasse zu befriedigen und möglichst viele Schulden zu tilgen.
Kann man sich mit dem Insolvenzverwalter über die Höhe dieses freien Anteils einig werden?
Wenn man sich mit dem Insolvenzverwalter über die Höhe dieses freien Anteils einig ist, kann die Immobilie oder der in die Insolvenzmasse fallende Miteigentumsanteil an der Immobilie vom Insolvenzverwalter von einem Dritten gekauft werden.
Ist der Antrag auf Insolvenz in der Eigenverwaltung zu stellen?
Sind die Vorbereitungen für das Insolvenzverfahren abgeschlossen, ist der Antrag auf Insolvenz in der Eigenverwaltung beim Insolvenzgericht zu stellen. Faktisch handelt es sich um zwei Anträge: Es wird die Eröffnung der Insolvenz beantragt und gleichzeitig die Eigenverwaltung. Formale Anforderungen des ESUG sind zu beachten
Wann entsteht die Insolvenzmasse?
Sie entsteht grundsätzlich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird wenigstens nach ihr fällig. Masseforderungen werden aus der Insolvenzmasse vorweg befriedigt, müssen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden und können trotz laufenden Insolvenzverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden 3.
Was ist der Begriff Insolvenz?
Der Begriff Insolvenz leitet sich von dem lateinischen Wort solvere (dt. „zahlen“) ab. Er bezeichnet den Zustand eines Unternehmens oder einer Privatperson, ausstehende Zahlungen nicht mehr begleichen zu können, weil die Ausgaben nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden können.