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Wie erkenne ich einen öffentlichen Parkplatz?
Ein Verkehrsraum ist dann öffentlich, wenn er ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Eigentümers oder sonst Berechtigte für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.
Ist ein supermarktparkplatz öffentlicher Raum?
Die StVO gilt generell überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch ein Parkplatz am Supermarkt und somit gilt die StVO. Auch wenn ein “Hier gilt die StVO”-Schild fehlt oder sich der Supermarkt Parkplatz hinter einer Schranke verbirgt.
Was ist öffentlicher Parkraum?
Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet. Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur.
Warum lassen Supermärkte ihre Parkplätze überwachen?
Immer mehr Supermärkte lassen wegen des hohen Parkdrucks ihre Parkplätze von privaten Parkraumbewirtschaftern überwachen – für die Kunden kann es teuer werden. Das haben bereits viele ADAC Mitglieder selbst erfahren müssen.
Wie kann man den Supermarkt kostenlos parken?
Der Supermarkt kann also seine Kunden kostenlos parken lassen. Er darf zum Beispiel aber auch Parkgebühren festlegen und bestimmen, wie lange geparkt werden darf. Eine weitere Möglichkeit für den Supermarkt ist, den gesamten Parkplatz zu verpachten.
Was sind die größten Schwierigkeiten im Hinblick auf private Parkplätze?
Die größten Schwierigkeiten im Hinblick auf private Parkraumbewirtschaftungszonen wie etwa Supermarktparkplätze oder die angemieteten Stellflächen der Anwohner von Wohnhäusern erzeugen Fremdparker. Einige Autofahrer stellen sich rücksichtslos und ohne Erlaubnis durch den Eigentümer auf fremde Grundstücke oder parken Garagen zu.
Wie viel Geld gibt es auf einem Supermarkt-Parkplatz?
Was viele nicht wissen: Auch auf solch einem Privatgelände – nichts anderes ist ein Supermarkt-Parkplatz – kann es für Parksünder tatsächlich ein Knöllchen und damit eine Geldbuße setzen. Ähnlich wie im öffentlichen Parkraum können das auch mal 30 Euro werden, mit Abschleppen sogar mehrere Hundert Euro.