Wer kontrolliert BVerfG?

Wer kontrolliert BVerfG?

Präsident und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts werden nach § 9 BVerfGG abwechselnd von Bundestag und Bundesrat bestimmt sowie nach § 10 BVerfGG vom Bundespräsidenten ernannt.

Wer ist für die Einhaltung des Grundgesetzes zuständig?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen.

Was bedeutet das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz?

Das BVerfG ist kein Rechtsmittelgericht und somit keine Superrevisionsinstanz. Daher prüft es im Rahmen von Urteilsverfassungsbeschwerden nicht die Einhaltung des Verfahrens oder die richtige Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts im Einzelfall durch das Fachgericht.

Warum sind richterliche Entscheidungen überprüfbar?

Das bedeutet einerseits, dass sie bei ihren Entscheidungen nur an die Gesetze, nicht aber an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden sind. Richter entscheiden daher unabhängig von der Meinung z.B. der Präsidentin des Gerichtshofes. Nur im Rechtsmittelverfahren sind richterliche Entscheidungen überprüfbar.

LESEN SIE AUCH:   Kann man Reduslim in der Apotheke kaufen?

Was ist die Unabhängigkeit von Richtern?

Es gibt also niemanden, auf den man die Verantwortung abwälzen kann. Daher wird in der Auswahl und Ausbildung besonderes Augenmerk auf die Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit gelegt. Die verfassungsgesetzlich garantierte Unabhängigkeit bedeutet aber auch, dass Richter unabsetzbar und unversetzbar sind.

Was ist die Haftung der Richter?

Haftung der Richter. Die Haftung der Richter richtet sich nach Art. 34 Satz 1 GG. Danach haftet nicht der Richter für Schäden, die er im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten zufügt, sondern sein Dienstherr, also das jeweilige Land oder der Bund.

Ist die Unabhängigkeit von Richtern merkwürdig?

Insbesondere im Steuerstrafrecht kann die Unabhängigkeit von Richtern merkwürdige Konsequenzen haben. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Angeklagter im (Steuer-)Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird – und später das Finanzgericht im Steuerrecht zu dem Ergebnis kommt, dass überhaupt keine Steuern angefallen sind.