Wie sollte eine Personalakte aufgebaut sein?

Wie sollte eine Personalakte aufgebaut sein?

Der Inhalt der Personalakte: Aufbau und Muster

  • Unterlagen zu persönlichen Daten wie bspw.
  • Dokumente die Arbeit betreffend wie Abwesenheiten oder eine Stellenbeschreibung.
  • Vertragliche Vereinbarungen wie Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen.
  • Unterlagen zur Entwicklung wie Beurteilungen, Beförderungen oder Abmahnungen.

Welche Personalunterlagen werden unterschieden?

Bewerbungsunterlagen, Personalfragebogen (§ 94 BetrVG) Arbeitsvertrag und Vertragsänderungen (Beförderungen, Versetzungen, Entsendungen) Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnachweisheft /-unterlagen. Angaben zu Krankheits-/Urlaubstagen, Gesundheitszustand.

Welche Daten sind in der Personalakte enthalten?

Neben dem Lebenslauf, Beurteilungen und Zeugnissen sowie Adress- und Kontodaten können das auch Informationen über die Gesundheit des Betroffenen (z. B. Atteste) oder sogar dessen Religion sein. Es können also mitunter auch besonders schützenswerte personenbezogene Daten in der Personalakte enthalten sein.

Welche Unterlagen enthält die Personalakte?

Die Personalakte enthält wichtige Informationen über Sie und Ihr Arbeitsverhältnis – und oft gibt es Unterlagen, die dort nichts zu suchen haben. Wir zeigen, welchen Inhalt die Personalakte hat, wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen und wem es erlaubt ist, einen Blick in Ihre Akte zu werfen…

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Welche Rechte und Pflichten sind nicht in der Personalakte enthalten?

Ohne ausdrückliche Einwilligung des Arbeitnehmers sollten sich weder Listen über seine Krankheitstage und Abwesenheit befinden noch psychologische Gutachten. Weitere Informationen, die nicht in die Personalakte gehören: Das Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten, die mit der Erstellung und Pflege einer Personalakte entstehen.

Wie wichtig ist der Zugriff auf die Personalakte?

Wichtig ist: Nur befugte Personen haben Zugriff auf die Personalakte; dieser Personenkreis sollte so klein wie möglich gehalten werden. Die Daten sind ausreichend vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Arbeitnehmer haben das Recht, die personenbezogenen Daten in ihrer Personalakte einzusehen und zu prüfen.