Was hat der Mindestlohn mit Wirtschaft zu tun?
Laut neoklassischer Wirtschaftstheorie hält ein Mindestlohn diejenigen Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt fern, bei denen der unternehmerische Ertrag aus ihrer Arbeit unter den durch den Mindestlohn festgelegten Kosten ihres Arbeitsplatzes liegt.
Welche Bedeutung hat der gesetzliche Mindestlohn?
Ein Mindestlohn ist ein vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegtes Arbeitsentgelt, das den Beschäftigten als Minimum für ihre Arbeitsleistung zusteht. Damit sollen Arbeitnehmer mit einer geringen Verhandlungs- und Vertretungsmacht vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber geschützt werden.
Wieso gibt es ein Mindestlohn?
Ziel der Mindestlöhne ist es, ein angemessenen Einkommensniveaus festzusetzen und einen Unterbietungswettbewerb zu verhindern. Um „Armut trotz Arbeit“ zu verhindern, sollten Mindestlöhne ein bestimmtes Niveau, zum Beispiel 50 Prozent des durchschnittlichen Lohns eines Vollzeitbeschäftigten, nicht unterschreiten.
Wann soll der Mindestlohn steigen?
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass der Mindestlohn zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen soll. Arbeitnehmer können sich demzufolge schrittweise auf eine höhere Vergütung freuen.
Was sind die Auswirkungen des Mindestlohns?
Um die Auswirkungen des Mindestlohns zu verstehen, teilt die deutsche Mindestlohnkommission die Arbeitsplätze in zwei Gruppen ein: in Branchen, die vom Mindestlohn stark betroffen sind und in Branchen, in denen der Mindestlohn kaum wirkt, weil die meisten Löhne sowieso höher sind.
Ist die Mindestlohn-Erhöhung ungefährlich?
Ob am Ende ein höherer Mindestlohn zu höherer Arbeitslosigkeit führt, ist unklar – selbst wenn Arbeitsplätze verschwinden. Die demographische Lage in Deutschland kann dazu führen, dass die Menschen schneller in Rente gehen als die Arbeitsplätze verschwinden. Doch ungefährlich ist die Mindestlohn-Erhöhung nicht.
Was ist der Mindestlohngesetz?
Er beruht auf den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG), das einer Kommission alle zwei Jahre erlaubt, über die Erhöhung des Mindestlohns zu befinden. Im Jahr 2019 kam es zu einer Mindestlohnerhöhung: Seit dem 1. Januar gilt daher ein Mindestlohn von 9,19 Euro brutto pro Stunde.