Sind Kinder in der Schule unfallversichert?

Sind Kinder in der Schule unfallversichert?

Bundesweit besuchen ca. 10 Millionen Kinder und Jugendliche allgemeinbildende Schulen. Die Schülerinnen und Schüler sind beim Schulbesuch durch die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert.

Wie sind Kinder in der Schule versichert?

Wie sind Schüler versichert? Während schulischen Aktivitäten bzw. wenn sie unter der Verantwortung der Schule stehen (Unterricht, Pause, Ausflüge), sind Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Treffen sich Schüler in der Freizeit, sind sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Wie sind Kinder unfallversichert?

Wenn es um Ihr Baby geht, führt ein sehr einfacher Weg für eine Unfallversicherung über Ihre Krankenkasse, indem Sie (idealerweise bereits vor der Geburt) die Krankenversicherung abschliessen und dabei die Unfallversicherung einschliessen.

LESEN SIE AUCH:   Kann man wegen Ordnungswidrigkeit ins Gefangnis?

Wer haftet bei einem Schulunfall?

Betroffene Eltern sollten ihr Kind zu einem sog. Durchgangsarzt bringen. Insgesamt sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die im Fall eines Schulunfalls die Behandlungs- und Folgekosten übernimmt, besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung und sollten daher in Anspruch genommen werden.

Kann ich vom Mitschüler verletzt werden?

Vom Mitschüler verletzt – kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Normale Härte im Schulalltag: Wenn Schüler bei einer Rauferei verletzt werden, können sie vom Mitschüler in der Regel kein Schmerzensgeld einklagen.

Warum haben Kinder und Jugendliche kein Schmerzensgeld?

Normalerweise haben Kinder und Jugendliche noch kein Vermögen, mit dem sie bezahlen könnten. Die Eltern müssen aber nicht automatisch das Schmerzensgeld übernehmen, sagt Becker. Womöglich gibt es zwar ein Urteil, aber der Geschädigte bekommt trotzdem noch kein Schmerzensgeld. Unter Umständen fließt es erst, wenn die Kinder älter sind.

Ist das Kind unabsichtlich von einem anderen Schüler geschädigt?

Wurde das Kind jedoch unabsichtlich von einem anderen Schüler geschädigt, gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz­. Grundsätzlich tendieren Gerichte im Streitfall dazu, Kindern keine Absicht zu unterstellen. Sind Schulweg und Ausflüge mitversichert?

LESEN SIE AUCH:   Was tun wenn Paket geklaut?

Welche Pflichten haben Kinder in der Schule?

Wenn Kinder in der Schule sind, liegen Aufsichtspflicht und Haftung gesetzlich bei der Schule, erklärt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. In der Regel müssen die Lehrer aufpassen.