Inhaltsverzeichnis
- 1 Woher bekomme ich Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis?
- 2 Wann wird Eintrag aus Schuldnerverzeichnis gelöscht?
- 3 Was sieht man im Schuldnerverzeichnis?
- 4 Wann wird die eidesstattliche Versicherung gelöscht?
- 5 Kann eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgen?
- 6 Wie kann man den Schuldner ausfindig machen?
Woher bekomme ich Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis?
Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder: Registrieren Sie sich online und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht dar. Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie die Abfrage starten (kostenpflichtig).
Wie kann ich in mein eigenes Schuldnerverzeichniss schaun?
Im Vollstreckungsportal kann man im Bereich “Selbstauskunft” die Eintragungen ins Schuldnerverzeichnis bis zur Löschung einsehen. Neu ist auch, dass man jetzt eine Auflistung erhält, welche Personen / Firmen / Stellen (wie z. B. Gerichtsvollzieher) die Eintragungen gesehen oder einen Listenbezug erhalten haben.
Wann wird Eintrag aus Schuldnerverzeichnis gelöscht?
Folgen der Vermögensauskunft Das Schuldnerverzeichnis wird in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) geführt. Die Daten werden von Amts wegen nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht – gerechnet ab dem Tag der Eintragung. Die Löschung erfolgt unabhängig davon, ob die Forderung beglichen ist.
Wer kann das Schuldnerverzeichnis einsehen?
Einsicht in die Datenbank können Gerichtsvollzieher und staatliche Stellen (wie z.B. die kommunalen Vollstreckungsbehörden und die Staatsanwaltschaften) nehmen. Der Gläubiger selbst erhält das seine Schuldner betreffende Verzeichnis unmittelbar vom Gerichtsvollzieher.
Was sieht man im Schuldnerverzeichnis?
Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen. Das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich. Aus ihm kann nach § 882f ZPO jeder Auskunft verlangen, der darlegt, dass er die Auskunft für einen der in § 882f ZPO geregelten erlaubten Zwecke benötigt.
Wie kann ich einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen?
Für die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis bedarf es eines echten Antrags beim Amtsgericht. Die Löschung, wenn der Antrag erfolgreich war, ist eine echte Gerichtsentscheidung, die offiziell ergeht und Ihnen zugestellt wird. Um einen Antrag erfolgreich einzureichen, bedarf es oft mehrerer Unterlagen.
Wann wird die eidesstattliche Versicherung gelöscht?
Ebenso werden Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe der EV eingetragen. Diese Einträge werden grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Löschung von Amts wegen nach drei Jahren: Der Eintrag wird nach Ablauf von drei Jahren vom Amtsgericht automatisch wieder aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht.
Wie wird das Schuldnerregister geführt?
Das Schuldenregister wird, anders als die SCHUFA, vom jeweils für Sie zuständigen Amtsgericht geführt. Im Schuldnerverzeichnis landen in der Regel diejenigen Schuldner, die entweder eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl vorliegt.
Kann eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgen?
Eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis kann beispielsweise erfolgen, wenn ein Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen ist. Auch wenn eine Vollstreckung keinen Erfolg verspricht, weil der Schuldner einkommenslos oder vermögenslos ist, kommt es zu einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Sind sie in einem Schuldenregister eingetragen worden?
Falls Sie in ein Schuldenregister eingetragen werden, dann stehen dort Informationen (wie Ihre Personalien und die Aktenzeichen von dem Gerichtsverfahren), die dazu geführt haben, dass Sie in dieses Verzeichnis eingetragen wurden.
Wie kann man den Schuldner ausfindig machen?
Denn nun stellt sich die Frage, wie er den Schuldner ausfindig machen kann. Eine Lösung bietet § 755 Zivilprozessordnung (ZPO) – die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher. Diese Vorschrift räumt dem Gerichtsvollzieher weitreichende Befugnisse ein.