Wo stelle ich den Antrag auf Privatinsolvenz?

Wo stelle ich den Antrag auf Privatinsolvenz?

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. In der Regel müssen Sie sich also, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden wollen, an das Amtsgericht wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Was bedeutet es Privatinsolvenz anzumelden?

Wer offene Rechnungen nicht mehr begleichen kann, ist zahlungsunfähig und kann Privatinsolvenz anmelden. Werden alle damit verbundenen Voraussetzungen und Pflichten erfüllt, steht am Ende der Privatinsolvenz die Schuldenfreiheit – seit 2020 ist dies schon innerhalb von 3 Jahren möglich.

Kann ich selber eine Privatinsolvenz beantragen?

Wenn Sie es sich zutrauen können Sie den Antrag selbst ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Nach 2 bis 4 Wochen wird das Amtsgericht sich bei Ihnen melden und Ihnen einen Treuhänder zuweisen. Dieser ist dann Ihr Ansprechpartner während des Insolvenzverfahrens.

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Wie funktioniert das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren dient der geregelten Abwicklung der Schulden, um jeden einen Neuanfang zu ermöglichen. Hier finden Sie Informationen zum Ablauf eines Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung sowohl für die Privatinsolvenz als auch für das Regelinsolvenzverfahren.

Wie prüft das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag?

Das Insolvenzgericht prüft den Insolvenzantrag, insbesondere ob die Voraussetzungen für die Eröffnung der Privatinsolvenz vorliegen. Ist das der Fall, eröffnet es noch nicht sofort das Insolvenzverfahren, sondern versucht, auf der Grundlage des bereits erwähnten Schuldenbereinigungsplans, doch noch eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.

Was ist vereinfachte Insolvenz?

Das vereinfachte Insolvenzverfahren erfolgt nur bei der Einleitung der Privatinsolvenz. Es bedeute in Prinzip, dass Ihr vorhandenes pfändbares Einkommen, nach Abzug der Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten, an die Forderungsinhaber verteilt wird. Wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen kann der Treuhänder auch nichts verteilen.

Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?

Sobald es einen Grund für die Insolvenz eines Unternehmens gibt, muss noch der entsprechende Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Denn es gilt: Kein Antrag – kein Insolvenzverfahren. Diesen Antrag kann entweder das Unternehmen selbst stellen oder bei Zahlungsunfähigkeit auch ein Gläubiger.

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