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Wo steht die Abfindung?
Lohnsteuer und Beiträge von Abfindungen / 10.1 Eintrag in die Lohnsteuerbescheinigung. Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto die Zahlung für eine Entlassungsabfindung festzuhalten. In die Lohnsteuerbescheinigung sind die ermäßigt besteuerten Entschädigungen in Nr. 10 einzutragen.
Welche lohnart bei Abfindung?
Eine Abfindung wird grundsätzlich sozialversicherungsfrei und komplett steuerpflichtig, durch den Wegfall der Steuerfreigrenzen, abgerechnet. Mit der Lohnart 4310 wird die Abfindung gemäß der Günstigerprüfung nach der Fünftelregelung oder als sonstiger Bezug besteuert.
Wie hoch ist die Abfindung für eine Arbeitnehmerin?
Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 €/2*10 Jahre).
Ist der gesetzliche Anspruch auf eine Abfindung möglich?
Da in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, lassen sich auch keine Regelungen zur deren Höhe finden. Als Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe und somit als erste Orientierung hat sich jedoch folgende Berechnung etabliert:
Welche Ausnahmen bestehen bei der Abfindung?
Ausnahmen, bei denen ein Anspruch besteht, der Arbeitgeber eine Abfindung also zahlen muss, sind z.B.: Sozialplanabfindungen, Nachteilsausgleichs-Abfindungen, Abfindungen nach § 1a KSchG und Auflösungsabfindungen. Darüber hinaus können vertragliche oder tarifvertragliche Abfindungsansprüche bestehen.
Ist die Abfindung versteuert?
Eine wichtige Frage für Arbeitnehmer ist auch die, ob die Abfindung zu versteuern ist. Die Abfindung gilt generell nicht als Arbeitsentgelt, da sie eben gerade nicht der Zeit des nun beendeten Arbeitsverhältnisses zuzuordnen ist, sondern vielmehr wegen dessen Beendigung und des damit verbundenen Wegfalls der Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird.