Wo Revision einlegen?

Wo Revision einlegen?

Die Revision als Rechtsmittel kann im Strafrecht gegen Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts eingelegt werden. Bei Urteilen gegen das Amtsgericht besteht die Wahlmöglichkeit der Berufung zum Landgericht oder aber der unmittelbaren Revision zum Oberlandesgericht (sogenannte „Sprungrevision“).

Was gehört in einen Revisionsbericht?

Revisionsberichte beginnen üblicherweise mit der Legitimierung der Prüfer und der Bestätigung ihres Prüfungsauftrags. Dann folgen die Wiedergabe des Revisionsinhalts sowie entsprechende Erläuterungen hierzu. Abschliessend nehmen die Revisoren Bezug auf das Ergebnis der Betriebsprüfung.

Wann Revision zulässig?

Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (sog. Divergenzrevision), § 543 Abs. 2 ZPO.

Was ist ein Revisionsstellenbericht?

Der Revisionsbericht dient der schriftlichen Information der Geschäftsleitung und enthält eine kritische Würdigung der geprüften Systeme. Der Revisionsbericht zeigt neben dem Prüfungsumfang und -inhalt insbesondere auch das Prüfungsergebnis und die -feststellungen sowie den sich hieraus ergebenden Handlungsbedarf auf.

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Wann ist die Revision statthaft?

a) Statthaftigkeit Die Revision ist statthaft gegen in der Berufungsinstanz erlassene EndUrteile des LG oder des OLG (§ 542 Abs. 1 ZPO) sowie gegen zweite Versäumnisurteile (§§ 565, 514 Abs. 2 ZPO).

Was ist eine Revision?

Die Revision (und deshalb auch die Sprungrevision) hat zum einen eine aufschiebende Wirkung zur Folge (sog. Suspensiveffekt ), das heißt das Urteil wird zunächst nicht wirksam. Zum anderen wird die die Sache zur Entscheidung in eine höhere Instanz gehoben wird (sog. Devolutiveffekt ).

Wann muss eine Revisionsbegründung eingelegt werden?

Nachdem die Revision im Strafrecht eingelegt wurde, muss sie durch den Revisionsstrafverteidiger begründet werden – die Frist für eine Revisionsbegründung beträgt grundsätzlich einen Monat ab Ablauf der Einlegungsfrist.

Wie sollte die interne Revision bewertet werden?

Es muss für die Geprüften nachvollziehbar sein, wie die Interne Revision zu den Feststellungen gelangt ist und warum sie diese so bewertet. Besonders wichtig ist es, die Empfehlungen sachlich korrekt, gut abgestimmt mit den Geprüften und sinnvoll, machbar terminiert zu formulieren.

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Wie lange ist die Revision zu erheben?

Die Revision ist schriftlich – wobei sogar Fax und grds. auch die elektronische Form genügen – oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird (iudex a quo), zu erheben. Die Frist zur Erhebung beträgt in der Regel einen Monat und sie beginnt mit Verkündung des Urteils bzw.