Wo mussen Insolvenzen veroffentlicht werden?

Wo müssen Insolvenzen veröffentlicht werden?

Die Insolvenzbekanntmachung ist die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson im sogenannten Insolvenzregister. Insolvenzbekanntmachungen können auf der Website des Bundesamts für Justiz zwei Wochen lang uneingeschränkt eingesehen werden.

Wie erfahre ich den Stand meiner Insolvenz?

Entscheidungen des Insolvenzgerichtes werden im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Aktuelle Sachstands- bzw. Zwischenberichte sind auf der Internetseite des Insolvenzverwalters (http://inso.whitecase.com/insolvenzverfahren) eingestellt.

Was ist die öffentliche Bekanntmachung von Insolvenzverfahren?

Der wichtigste Grund für die öffentliche Bekanntmachung von Insolvenzverfahren ist die rechtswirksame Bekanntgabe für alle Beteiligten von Seiten des Insolvenzgerichts. Zudem können sich auf diese Weise auch (potentielle) Kunden oder Geschäftspartner darüber informieren, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet wurde.

Was sind die Insolvenzbekanntmachungen?

Insolvenzbekanntmachungen Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird die Insolvenz eines Unternehmens oder auch eine Privatinsolvenz öffentlich bekannt gemacht. Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren können beim zuständigen Amtsgericht für den Geschäftssitz des Unternehmens in Erfahrung gebracht werden.

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Wie wird die Insolvenzreife ermittelt?

Der Zeitpunkt der sogenannten Insolvenzreife wird vom Insolvenzverwalter aus der Buchhaltung ermittelt unter Berücksichtigung vorliegender entsprechender Zahlungstitel und erfolgloser Vollstreckungsversuche. Das Strafmaß für eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Als Geschäftsführer eines Unternehmens haben Sie bei Eintritt der Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung 3 Wochen Zeit, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.