Wo muss die Quellensteuer abgerechnet werden?

Wo muss die Quellensteuer abgerechnet werden?

Der Arbeitgeber muss die Quellensteuer anmelden Die Quellensteuer ist beim für den Arbeitnehmer zuständigen Kantonalen Steueramt anzumelden. Hierbei gilt das Wohnortprinzip, d. h. in der Regel ist dies das Steueramt am Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Was ändert bei der Quellensteuer 2021?

Am 1. Januar 2021 tritt die Revision der Quellensteuerverordnung in Kraft. Diese verfolgt den Zweck, der jüngeren Rechtsprechung und den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Zudem soll die Rechtssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende erhöht werden.

Ist man mit Aufenthaltsbewilligung B Quellensteuerpflichtig?

In der Schweiz müssen Ausländer mit einem Ausweis B nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie das Jahreseinkommen von 120’000 CHF übersteigen. Diejenigen, die unter diesem Einkommen bleiben, sind verpflichtet Quellensteuer zu.

Wie setzt sich die Quellensteuer zusammen?

Die Quellensteuer ist eine Besteuerungsmethode für das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Bewilligung C, welcher sich in der Schweiz aufhält. Sie beinhaltet normalerweise die Staats-, Gemeinde- und die direkte Bundessteuer, sowie meistens auch die Kirchensteuer.

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Wann wird Quellensteuer abgezogen?

Ganz allgemein gesprochen ist Quellensteuer eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die Investoren aus dem Ausland dem Quellenstaat bezahlen müssen. Quellensteuer fällt auch an, wenn ein deutscher Anleger in einen Fonds investiert hat, der ausländische Aktien enthält.

Was ist eine Quellensteuerpflichtig?

Wann ist jemand Quellensteuerpflichtig?

1 Quellensteuerpflichtige Personen Ausländische Arbeitnehmende mit Ansässigkeit in der Schweiz (Art. 4 StG und Art. 4 OECD-MA), die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.