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Wo ist die gesetzliche Krankenversicherung geregelt?
Die gesetzlichen Grundlagen des heutigen GKV-Systems sind im Sozialgesetzbuch geregelt (insbesondere im SGB V über die GKV). Träger der GKV sind die gesetzlichen Krankenkassen, die rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichern.
Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland?
Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich. Alle gesetzlich versicherten Mitglieder zahlen grundsätzlich einkommensabhängige Beiträge.
Ist man versichert ohne Arbeit?
Menschen ohne Einkommen müssen in Deutschland krankenversichert sein und diese Krankenversicherung auch bezahlen. Wer kein Einkommen, keinen solventen Partner und kein Vermögen hat, kann Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beantragen.
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland?
Die gesetzliche Krankenversicherung wurde in Deutschland durch das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 als erste Leistung aus dem Bereich der Sozialversicherungen von Otto von Bismarck als Teil des deutschen sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystems…
Wie sind die Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung vertreten?
Seit 1995 befinden sich unter dem Dach der Krankenkassen auch die Pflegekassen und damit die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind heute über 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichert. Die Interessen der Kassen und ihrer Versicherten werden von sieben Verbänden vertreten.
Wann wurde die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet?
Am 15.06.1883 verabschiedete dann der Deutsche Reichstag das Gesetz zur Krankenversicherung. Mit der Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde bereits der Versicherungszwang bzw. die Versicherungspflicht eingeführt.
Was ist die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung ist ein äußerst wichtiger Schutz des Individuums, denn Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Seit 2009 besteht daher in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Sie ist an den Wohnsitz gekoppelt. In der Regel gilt: Wer mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland lebt, muss sich hier versichern.