Wo ist das beschleunigte Verfahren geregelt?

Wo ist das beschleunigte Verfahren geregelt?

Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417-420 StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einem vermeintlich einfachen Sachverhalt oder einer klaren Beweislage.

In welchen Fällen kommt das beschleunigte Verfahren in Frage?

Das beschleunigte Verfahren mit Hauptverhandlungshaft kommt in den Fällen in Betracht, in denen aufgrund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, dass der Täter ohne Festnahme und Hauptverhandlungshaftbefehl der – im beschleunigten Verfahren anberaumten – Hauptverhandlung fernbleiben würde (§ 127b Abs. 1, Abs. 2 StPO).

Wann beschleunigtes Verfahren?

Das beschleunigte Verfahren ist nur zulässig, wenn seit der Tat erst kurze Zeit vergangen ist. Die Ladungsfrist beträgt nur 24 Stunden, § 418 Abs. 2 Satz 3 StPO, nicht 7 Tage wie im Normalverfahren. Im beschleunigten Verfahren findet eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht statt.

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Kann man ein Verfahren beschleunigen?

Was ist ein beschleunigtes Verfahren?

Beschleunigtes Verfahren (Strafverfahren, Deutschland) Beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens durch die Justiz. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“…

Wie kann das beschleunigte Strafverfahren ablaufen?

Doch auch außerhalb des Strafrechts können Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen beschleunigt ablaufen, beispielsweise im Bau- oder Asylrecht. Das beschleunigte Strafverfahren dient dazu, den Sachverhalt, der dem Prozess zugrunde liegt, schneller und effektiver zu verhandeln.

Was ist ein Rechtsmittel?

Ein Rechtsmittel ist eine besondere Form eines förmlichen Rechtsbehelfs. Sein Zweck ist die Überprüfung eines angefochtenen Urteils bzw. Beschlusses, unabhängig ob im Zivil-, im Straf- oder im Verwaltungsprozess.

Was ist die Voraussetzung für die Zulassung von Rechtsmitteln vor Gericht?

Voraussetzung für die Zulassung aller Rechtsmittel vor Gericht ist die sogenannte Beschwer. Von einer Beschwer ist dann die Rede, wenn eine Entscheidung für die betroffene Prozesspartei ungünstig ausgefallen ist, also sie sozusagen „beschwert“ und deshalb subjektiv in ihren Rechten einschränkt. Was können Rechts­mit­tel bewirken?

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